Wahlwiederholung in Berlin, ohne Debakel restlos aufzuarbeiten
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat gestern entschieden, dass die Wahlen zum dortigen Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen stadtweit “ungültig” sind. Landeswahlleiter Stephan Bröchler teilte nach der Verkündung des Urteils mit, dass die Wahlen am 12. Februar 2023 wiederholt werden. Uwe Witt begrüßt diese Entscheidung.