Berlin, den 15.11.2022. Innenministerin Nancy Faeser fordert im Kampf gegen die Geldwäsche eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Auch Finanzminister Christian Lindner sieht kaum noch eine Möglichkeit, die EU-weite Obergrenze zu verhindern. Bereits im letzten Jahr hatte die EU-Kommission entsprechende Pläne präsentiert. Die Ampel hatte Ende Oktober bereits ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches die Bezahlung von Immobilien mit Bargeld künftig verbieten soll.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, sieht in der Bargeldobergrenze keinen Kampf gegen die Geldwäsche, sondern eine weitere Begrenzung der Freiheit:

„Ich halte eine Bargeldobergrenze für ein untaugliches Mittel, die Geldwäsche zu bekämpfen, dies zeigt alleine die Entwicklung bei der Cyberkriminalität. Auch bei digitaler Bezahlung werden sich ausreichend Möglichkeiten bieten, die vorhandenen Gesetze zu umgehen. So hat jüngst noch der ukrainische Präsident Selenskyj Hilfsgelder in Millionenhöhe mit dem Bankrott der Krypto-Börse FTX vernichtet.

Das Problem ist viel mehr, dass das derzeitige System zur Bekämpfung der Geldwäsche dazu geeignet ist, Banken ein Alibi zu geben, um weiter Geschäfte mit z.B. Oligarchen machen zu können. Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) verlaufen meist ohne Ermittlungen und ohne Anklage. Staatsanwaltschaften brauchen einen halbwegs konkreten Ansatz, um ermitteln zu können. Der findet sich aber nicht, wenn etwa ein Oligarch sein Vermögen um die halbe Welt schickt, bis die Spuren des Geldes verwischt sind. Es braucht endlich viel schärfere Gesetze und dringend eine Beweislastumkehr, dazu eine wesentlich bessere Personalausstattung der FIU. Eine Bargeldobergrenze ist hier der völlig falsche Ansatz.

Die eigentliche Idee hinter der Bargeldobergrenze ist hier vielmehr eine weitere ideologische Reglementierung und ein weiterer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. Neben dem geplanten Tempolimit, den unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen, den irrsinnigen Dusch- und, Heizempfehlungen, ist die Bargeldobergrenze die ideale Fortsetzung, um den Bürger in seiner Privatsphäre weiter einzuschränken. Zudem enthält es einen Generalverdacht gegen jeden Bundesbürger.

Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Hier wird unter dem Deckmantel der Bekämpfung des organisierten Verbrechens der gesetzestreuen Bürger wieder mal in seinen Freiheitsrechten deutlich eingeschränkt. Dies gilt es mit allen demokratischen Mitteln zu verhindern. Die Bürger haben ein Recht auf freie Entscheidungen ohne sinnlose Vorgaben des Staates.“