Berlin, den 17.11.2022. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat gestern entschieden, dass die Wahlen zum dortigen Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen stadtweit “ungültig” sind. Dies sei „wegen Häufigkeit und Schwere der Wahlfehler erforderlich“. Landeswahlleiter Stephan Bröchler teilte nach der Verkündung des Urteils mit, dass die Wahlen am 12. Februar 2023 wiederholt werden. Der Berliner Senat wird gegen das Urteil keine Beschwerde einlegen.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, begrüßt diese Entscheidung:

„Wenn das Landerfassungsgericht Berlin erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine Wahl komplett wiederholen lässt, da die Fehler mandatsrelevant gewesen seien und auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt haben, zudem der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit bei der Wahl verletzt worden sei, stellt sich mir die Frage, warum die Bundestagswahl nur partiell wiederholt werden muss. Gelten hier andere Rechtsgrundsätze als bei der Wahl zum Bundestag?

Hier kann man nur auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts hoffen. Es wurde durch die Regierungsfraktionen offensichtlich das Wahlprüfverfahren politisch missbraucht, um die eigene Macht zu erhalten. Anstatt das Debakel des letzten Jahres restlos aufzuarbeiten und nach Möglichkeit zu revidieren, wird hier nur so kleinflächig die Wahl wiederholt, dass es den Mandatsträgern nicht schaden kann.

Auch bezüglich der angesetzten Kosten für eine Wiederholung der Wahl, wäre es mehr als sinnvoll die Wahlwiederholung auf einen Tag zu legen. Aber auch das wird nicht passieren.

Es ist schon befremdlich, wie in ein und derselben Sache mit zweierlei Maß gemessen wird und dass die Verantwortlichen nicht den Anstand haben, dafür Verantwortung zu zeigen. Dies ist eines Rechtsstaates nicht würdig und zeigt leider, dass die Demokratie hintenanstehen muss, wenn es um die eigenen Pfründe geht. Der Wähler wird sich sein eigenes Bild machen.“