§130 StGB: Meinungsfreiheit in Gefahr
In einem sogenannten Omnibusverfahren, also ohne inhaltlichen Bezug an ein anderes Gesetz drangehängt, hat die Ampel am 20.10.2022 nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch verabschiedet. Uwe Witt sieht aufgrund der Änderung des §130 StGB die Meinungsfreiheit in Gefahr.