Herr Lauterbach: Treten Sie zurück!

Im Sommer 2020 reichten neun behinderte und chronisch kranke Menschen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, weil sie befürchteten, im Falle einer Triage wegen ihrer Behinderung oder Vorerkrankung nicht intensivmedizinisch behandelt zu werden. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgeleistend hat das Kabinett nun einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem die Triage in einer besonderen Ausnahmesituation geregelt werden soll. Uwe Witt sieht deutliche Schwachstellen im Gesetz.