Berlin, den 25.10.2022. Im Sommer 2020 reichten neun behinderte und chronisch kranke Menschen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, weil sie befürchteten, im Falle einer Triage wegen ihrer Behinderung oder Vorerkrankung nicht intensivmedizinisch behandelt zu werden. In seinem Beschluss vom 16.12.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat in bestimmten Konstellationen ausgeprägter Schutzbedürftigkeit eine Pflicht hat, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung auch durch Dritte zu schützen. Diesem Urteil folgeleistend hat das Kabinett nun einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem die Triage in einer besonderen Ausnahmesituation geregelt werden soll.

Gibt es, aufgrund einer übertragbaren Krankheit, keine ausreichenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten, ist die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das maßgebliche Kriterium für die Zuteilungsentscheidung. Benachteiligungsrisiken insbesondere von Menschen mit Behinderungen sollen so ausgeschlossen werden.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, sieht deutliche Schwachstellen im Gesetz:

„Wenn Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Zusammenhang mit dem neuen Gesetzentwurf erklärt: „Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen – auch in der Pandemie. Daher werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung gar nicht erst entstehen, durch konsequente Bekämpfung der Pandemie.“, kann diese nur wie Hohn in den Ohren der Bürger klingen. Ist es doch Karl Lauterbach, der sich seit Jahrzehnten für das Kliniksterben und die Reduzierung der Betten massiv einsetzt. Am 19.10.2022 habe ich dies noch in einem Beitrag ausführlich dargelegt. Dass eine vollständige Impfung, für die Lauterbach unablässig wirbt, nicht vor einer Infektion schützt und damit auch nicht vor der Notwendigkeit ein Intensivbett in Anspruch zu nehmen, haben viele Studien offengelegt. Um es auf den Punkt zu bringen, Lauterbach hat die Notwendigkeit einer Triage selbst verursacht.

Aber nun zum eigentlichen Zweck des Gesetzes, Behinderte vor einer Benachteiligung zu schützen. In der öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf am 19.10.2022 wurde deutlich, dass die Ampel, die sich noch im Koalitionsvertrag die Inklusion auf die Fahne geschrieben hat, die Betroffenen nicht mit in die Entstehung des Gesetzes einbezogen hat. Hier hätte man sich von Seiten der Verbände für Menschen mit Behinderung deutlich mehr Partizipationsmöglichkeiten erhofft und diese hätte ihnen auch zugestanden.

Zudem regelt das Gesetz nur die Antidiskriminierung bei der Triage, aber in den letzten zwei Jahren hat vor allem die „Graue Triage“ für starke Benachteiligungen gesorgt, wie ebenfalls in der Anhörung deutlich wurde. So wurden Menschen mit Behinderung oder Bewohner von Pflegeheimen, die an Corona erkrankt waren, erst gar nicht mehr ins Krankenhaus gebracht, um eine Überlastung der Kliniken zu vermeiden. Die Auswahl wurde also vor der eigentlichen Triage getroffen. Hier bedarf es ebenfalls einer ernsthaften Debatte, die Karl Lauterbach längst hätte anstoßen müssen. Dieses Auswahlprinzip erinnert schließlich an ganz dunkle Tage in der deutschen Geschichte.

Wenn man nun noch bedenkt, dass die Möglichkeit der Ex-Post-Triage ausgeschlossen wurde und es sich damit um ein „first come-first serve- Gesetz“ handelt, bei dem es dem Arzt nicht mehr möglich ist, den Zustandes Patienten ständig neu zu bewerten und entsprechend zu handeln, schafft es eine massive Rechtsunsicherheit für Ärzte. Diese sehen sich so bei der Änderung eines Therapieziels schnell mit dem Vorwurf des Totschlags konfrontiert.

Schlussendlich regelt das Gesetz nur die Antidiskriminierung von Menschen mit Behinderung im Falle einer Triage aufgrund einer übertragbaren Krankheit. Wie sieht es hier bei Naturkatastrophen oder Massenunfällen aus? Hier fehlt nach wie vor eine gesetzliche Regelung.

In der Gesamtbetrachtung muss man hier eindeutig den Rücktritt von Karl Lauterbach als Gesundheitsminister fordern, der die Triage nicht nur selbst verursacht hat, sondern auch noch dieses unzulängliche Gesetz beschert hat, welche die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung nicht im Ansatz ausräumt.“