Selbstbestimmungsgesetz gefährdet unsere Kinder – Teil 2
Im 1. Teil meiner Analyse zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz habe ich mich auf die mannigfaltigen gesellschaftlichen Nachteile fokussiert. Nicht weniger schlimm ist die medizinische Konsequenz des Gesetzes. Es mag für einige banal klingen, dass man ab 14 Jahren seinen amtlichen Geschlechtseintrag ändern lassen kann, da dies erstmal keine körperlichen Folgen zur Konsequenz hat, sondern nur einen bürokratischen. Aber die Wahrheit sieht leider anders aus.