Berlin, den 18.09.2022. Im 1. Teil meiner Analyse zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz habe ich mich auf die mannigfaltigen gesellschaftlichen Nachteile fokussiert. Nicht weniger schlimm ist die medizinische Konsequenz des Gesetzes. Es mag für einige banal klingen, dass man ab 14 Jahren seinen amtlichen Geschlechtseintrag ändern lassen kann, da dies erstmal keine körperlichen Folgen zur Konsequenz hat, sondern nur einen bürokratischen. Aber die Wahrheit sieht leider anders aus.
Annalena Baerbock hat zwar recht, wenn sie auf den Unterschied einer Personenstandsänderung und einer Geschlechtsangleichung hinweist, aber der Hinweis, dass operative Angleichungen in der Regel erst ab 18 Jahren erfolgen, sind ein großes Täuschungsmanöver. Es gibt zwar medizinische Leitlinien für die Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie, aber diese sind rechtlich nicht bindend. Sie haben lediglich einen Empfehlungscharakter und werden regelmäßig unterschritten. Viel wichtiger aber noch ist der Punkt, dass es nicht nur um operative Eingriffe geht, sondern auch maßgeblich um Hormonbehandlungen. Dieser Eingriff mit gegengeschlechtlichen Hormonen wird in Deutschland bereits ab 16 Jahren empfohlen. Experten vermelden aber häufig schon Hormonbehandlungen ab 13 Jahren.
Weiter werden häufig Pubertätsblocker verabreicht. Hiermit soll den Kindern Zeit verschafft werden sich für das richtige Geschlecht zu entscheiden. Sie betreffen aber nicht nur die Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale, sondern auch das Wachstum und die Gehirnentwicklung. Diese werden teilweise schon ab 10 Jahren verabreicht. Folgen sind hier häufig eine geringe Knochendichte, Gewichtsprobleme und psychische Probleme. Schweden hat daher für diese Medikamente die Reißleine gezogen. Besonders interessant ist eine Begründung der Schweden für diesen Schritt und zwar, dass zunehmend immer mehr junge Erwachsene den Geschlechterwechsel rückgängig machen wollen.
Hier kommen wir zu einem zentralen Punkt meiner Kritik, es stellt sich nämlich die Frage in wie vielen Fällen eine „Überdiagnose“ erstellt wird und es sich nicht um den Wunsch einer Geschlechtsumwandlung handelt, sondern schlicht um soziale Probleme. Die nun durch das Selbstbestimmungsgesetz ermöglichte Personenstandsänderung ab 14 Jahren werden viele Ärzte als ernsthaftes Indiz werten, dass eine Transsexualität vorliegt. Laut Experten handeln jetzt schon viele Ärzte affirmativ und stellen die vorgebliche Transsexualität kaum bis gar nicht in Frage. Kinder werden so aufgrund eines ideologisch geprägten Umfeldes in eine richtungsweisende Entscheidung hineingedrückt und müssen es physisch und psychisch ihr Leben lang ausbaden.
Wie bereits beschrieben rudern andere Länder wie Schweden, England und Frankreich bereits zurück, da sie das Ausmaß des „Trans Trains“ erkannt haben. So geben auch Australien und Finnland einer therapeutischen Behandlung den Vorrang vor einer medikamentösen.
In Deutschland stattdessen nimmt der Zug erst richtig Fahrt auf. Denn neben dem ab 2023 auf uns zu kommenden Selbstbestimmungsgesetz werden die oben bereits erwähnten Leitlinien für die Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie erneuert. Der Vorsitzende der Leitlinienkommission Prof. Georg Romer, ein vehementer Befürworter von Pubertätsblockern gibt zu den neuen Leitlinien bisher keine Auskunft. Es ist jedoch zu befürchten, dass die gewählte Nichtöffentlichkeit des Prozesses für eine weitere Absenkung der Altersgrenzen spricht. Ein weiteres Indiz sind die neuen Leitlinien des „Weltverbandes für Transgender-Gesundheit“, die für Deutschland immer eine starke Richtschnur waren. Hormonbehandlungen werden hier bereits ab 14 Jahren empfohlen und ab 17 Jahren die Entfernung von Gebärmutter und Hoden. Einige Experten befürchten jedoch sogar die völlige Abkehr von Altersrichtlinien.
Deutschland begibt sich auf einen sehr gefährlichen Weg und setzt das Wohl vieler Tausender Jugendlicher aufs Spiel.
Auch bei uns sollte eindeutig der Fokus auf eine therapeutische Handlung gelegt werden und nicht auf irreversible körperliche Eingriffe, erst recht nicht bei Kindern und Jugendlichen. Die Pubertät ist für Irrungen und Wirrungen bekannt und in dieser wechselhaften Zeit sollten keine Fakten dieser Art geschaffen werden. Laut bekannten Studien sind schließlich früher Jugendliche zu 80 Prozent von ihrem Wunsch-Geschlecht wieder abgekommen und haben ihr biologisches Geschlecht behalten. Außerdem sollte man der Frage nachgehen, warum in der überwiegenden Mehrheit nur Mädchen den Wunsch haben das Geschlecht zu wechseln.
Vor dem Ende der Pubertät sollte daher weder eine Personenstandsänderung noch sonst ein körperlicher Eingriff stattfinden, außer wenn eine Geschlechterdysphorie in einer objektiven Therapie über mindestens 5 Jahre hinweg festgestellt wird.
Ich werde gegen das Selbstbestimmungsgesetz stimmen, da ich diese gesellschaftliche Entwicklung zutiefst ablehne und nicht das Wohl von tausenden Jugendlichen gefährden möchte.