Witt: Bedürftige Menschen benötigen Unterstützung beim Kauf von FFP2-Masken
Berlin, 19 Februar 2021. Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Jobcenter einem Hartz-IV-Bezieher 129 Euro im Monat für die Ausstattung von Schutzmasken bezahlen oder 20 Masken pro Woche bereitstellen muss (Az.: S 12 AS 213/21 ER), um den errechneten Bedarf zu decken. Der Hartz-IV-Bezieher beantragte beim Jobcenter die Kostenübernahme für FFP2-Masken. Aufgrund der vorgeschriebenen…