Berlin, 10. Januar 2021. Laut Medienberichten plant das Ministerium von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Arbeitslosengeld II (bekannt als Hartz-IV) klammheimlich zu einem sogenannten Bürgergeld umzuwandeln. Die in der Coronakrise eingeführten Erleichterungen zum Arbeitslosengeld II sollen zukünftig dauerhaft gelten. Zurzeit sieht die Verordnung zum Beispiel keine Prüfung der Wohnungsgröße und damit den Kosten der Unterkunft vor. Ebenso werden Vermögen bis zu einer Höhe von 60.000 Euro nicht zur Bedarfsermittlung herangezogen.

Des Weiteren sieht Heil dringenden Nachholbedarf in der Weiterqualifizierung von Langzeitarbeitslosen. Denn aktuell haben zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung, was eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erschwert bis unmöglich macht.

Dazu teilt der Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, Uwe Witt, mit:

„Bessere Qualifikations- und Weiterbildungschancen für Langzeitarbeitslose fordert die AfD-Fraktion seit langem. Erfahrungsgemäß wird Herr Heil wieder einmal einen Gesetzentwurf vorlegen, der gut gemeint, aber schlecht umgesetzt wird. Ich erinnere dabei an sein Vorhaben zur Einführung eines sozialen Arbeitsmarktes, der Millionen Euros verschlingt, aber den Betroffenen bislang nicht weitergeholfen hat.

Das Kernanliegen seines Gesetzentwurfes, im Zuge der Coronakrise aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein Bürgergeld zu machen, ist ein durchschaubarer Plan der SPD, die Fehler der rot-grünen Schröder-Regierung durch die Agenda 2010 wettzumachen. Damit gibt sich Arbeitsminister Heil den Forderungen der Parteilinken geschlagen und hofft durch die Hartz-IV-Reform die Weichen für eine rot-rot-grüne Bundesregierung stellen zu können.

Die Einführung eines Bürgergeldes durch die Hintertür lehnt die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag entschieden ab. Durch den Wegfall der Vermögensprüfung sind weiterem Sozialbetrug Tür und Tor geöffnet. Werden Wohnungsgröße und die Verhältnismäßigkeit der Mietkosten zukünftig nicht mehr überprüft und bewertet, bedeutet das einen immensen Anstieg für Kosten der Unterkunft, die von den Kommunen aufgebracht werden müssen. Gerade in Zeiten, in denen die deutschen Kommunen unter massiven Steuerausfällen aufgrund der durch die Corona-Maßnahmen der Regierung bedingte Wirtschaftskrise leiden, kann man den Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium als perfide bezeichnen, denn der Bund bürdet damit den Kommunen unüberschaubare Kosten auf.“