Berlin, 23. September 2020. Die Finanzkontrolleure des Bundesrechnungshofes äußern deutliche Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der deutschen Krankenhäuser: 40 Prozent verzeichnen Verluste, für jedes zehnte besteht erhöhte Insolvenzgefahr. Aus Sicht des Kontrollorgans kommen die Länder ihrer Investitionsverpflichtung bei der Krankenhausfinanzierung seit Jahren nur unzureichend nach. Sie fordern daher eine Grundgesetzänderung, die die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern neu regelt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Uwe Witt, sieht dringenden Handlungsbedarf:
„Auch wenn der Bundestag vergangene Woche mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) einen direkten Zuschuss für die Finanzierung deutscher Krankenhäuser in Höhe von drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt beschlossen hat, reicht das bei Weitem nicht aus, für die Krankenhäuser in Deutschland eine gesicherte Finanzbasis zu schaffen.
Der AfD-Fraktion fordert daher seit langem die Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems – PRP-System. Die Fallpauschalen des DRG führen zu falschen Anreizen im Gesundheitssystem und gefährden gerade kleinere Krankenhäuser in der Fläche. Aber gerade diese kleinen Krankenhäuser vor Ort sind ein wichtiges Standbein des deutschen Gesundheitssystems.
Der Bundesrechnungshof hat völlig Recht, wenn er jetzt öffentlich vor dem Bankrott deutscher Krankenhäuser warnt. Die Bundesländer investieren seit Jahren auf gleichbleibend niedrigem Niveau zwischen 2,6 und drei Milliarden Euro, obwohl ein Finanzierungsbedarf von acht Milliarden Euro von Nöten ist.
Hier ist der Bund gefordert, um zu verhindern, dass Deutschlands Gesundheitssystem und die flächendeckende Versorgung durch Krankenhäuser auf Dritte-Welt-Niveau absinkt.“