Die Große Koalition hat beschlossen, das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Damit soll das Arbeitsmarktinstrument auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden. Außerdem sollen die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.6.2021 zu 100 Prozent vom Staat übernommen werden. Im zweiten Halbjahr werden diese dann zur Hälfte übernommen – es sei denn, es erfolgt während der Kurzarbeit eine Qualifizierungsmaßnahme, in diesem Fall werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 vollständig vom Staat bezahlt.

Eigentlich soll Kurzarbeit Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlasten. Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Nettoeinkommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten.

Regulär erhalten Kurzarbeiter 60 Prozent des letzten Nettolohns, mit Kindern 67 Prozent. Diese Bezüge steigen mit zunehmender Dauer in zwei Stufen. Der Maximalsatz wird für all jene fällig, die sich sieben Monate oder länger in Kurzarbeit befinden, er liegt dann bei 80 Prozent, bei Arbeitnehmern mit Kindern bei 87 Prozent.

Dazu Uwe Witt, Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages:

„Was steckt dahinter, wenn die GroKo ein kurzfristig angelegtes Arbeitsmarktinstrument derart zeitlich ausdehnt? Zum einen ist festzustellen, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass uns Corona mindestens bis Ende 2021 beschäftigen wird. Solange ist also nicht mit einer Normalisierung unseres Lebens zu rechnen. Zum anderen bedeutet dies, dass die Regierungskoalition davon ausgeht, dass die Kurzarbeiter auch 2021 nicht an ihre Arbeitsplätze zurückkehren werden.

Offenbar will die Bundesregierung die Millionen Arbeitslosen nicht im Wahljahr 2021 haben. Deshalb wird die Kurzarbeit auf ‚Teufel komm raus‘ verlängert und die wahren Folgen der staatlich verordneten Corona-Maßnahmen damit verschleiert. So kommt die Entlassungswelle erst 2022 – wenn die Arbeitgeber so lange durchhalten und nicht vorher Insolvenz anmelden müssen.

Das Kurzarbeitergeld mag dazu führen, dass jetzt Menschen ihren Arbeitsplatz behalten können. Die Rechnung bekommen viele aber trotzdem präsentiert. Spätestens dann, wenn sie nach der Kurzarbeit Arbeitslosengeld I beantragen müssen. Für die Berechnung von ALG I werden die Einkünfte der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt. Für die Kurzarbeiter fällt dieses dann noch einmal niedriger aus.“