Gute Nachricht für Schwerbehinderte

Ein behinderter und auf einen Rollstuhl angewiesener Mann hat vor dem Bundessozialgericht einen entscheidenden Sieg für Menschen mit Behinderung in Deutschland errungen. Nachdem er mit seiner Klage in beiden Vorinstanzen gescheitert war, hat nun das BSG festgestellt, dass die Kosten für den persönlichen Assistenten als Reisebegleitung prinzipiell von den Sozialträgern übernommen werden müssen. Uwe Witt kommentiert den Fall.