Berlin, den 18. Juni 2022. Ein behinderter und auf einen Rollstuhl angewiesener Mann hat vor dem Bundessozialgericht einen entscheidenden Sieg für Menschen mit Behinderung in Deutschland errungen. Nachdem er mit seiner Klage in beiden Vorinstanzen gescheitert war, hat nun das BSG festgestellt, dass die Kosten für den persönlichen Assistenten als Reisebegleitung prinzipiell von den Sozialträgern übernommen werden müssen. Es hob das Urteil des Landessozialgerichtes auf und verwies den Fall an selbiges zur Klärung der Höhe dieser Kosten zurück.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, kommentiert den Fall:

„Das Urteil des Bundessozialgerichtes lässt tausende Menschen mit Behinderung, die auf tägliche Assistenz angewiesen sind, aufatmen. Hintergrund der Klage war die Weigerung der Sozialträger, Reisekosten für den persönlichen Assistenten des Schwerbehinderten zu übernehmen, ohne den der Kläger nicht reisefähig wäre.

Das BSG stellte richtigerweise fest, dass der Wunsch eines Menschen mit Behinderung, ebenso wie Menschen ohne Behinderung, sich jährlich einmal auf eine einwöchige Urlaubsreise zu begeben, im Grundsatz angemessen ist. Und dazu gehört selbstverständlich auch, dass die Sozialträger dafür Sorge tragen müssen, dass der Mensch mit Behinderung auch im Urlaub seine tägliche Unterstützung erhält. Daher handelt es sich hierbei um eine richtungsweisende Rechtsprechung. Das Gericht stellte weiterhin fest, dass Reisekosten für Assistenzkräfte „angemessen“ sein müssen.

Einen Wehrmutstropfen hat das Urteil allerdings doch: durch die Aufhebung des LSG-Urteils und Rückweisung an das LSG kam es noch nicht zu einer endgültigen Entscheidung, so dass unsere Mitbürger mit Behinderung leider noch nicht in dieser Sommerreisesaison davon profitieren können.

Einer der zentralen Themen der Zentrumspartei im Deutschen Bundestag ist die Verbesserung der Lebenssituation für unsere Mitbürger mit Behinderung. Hier fordere ich den Abbau unnötiger bürokratischer Hindernisse sowie mehr Selbstverständnis für die Probleme dieser Bevölkerungsgruppe. Es darf nicht weiter Gang und Gebe sein, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte erst vor Gericht erstreiten müssen: sei es beim Grad der Behinderung oder wie in diesem Fall um alltägliche Assistenz.“