Corona-Maßnahmen gegen Möbelhäuser rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gab mehreren Betreibern von Möbelhäusern Recht, die wegen der Anfang 2021 geltenden Regel zu Geschäftsschließungen geklagt hatten. Das Gericht sieht in seinem Urteil nicht die Erforderlichkeit einer Schließung, da ähnlich effektive Mittel, wie einen ausreichenden Sicherheitsabstand und andere Hygienemaßnahmen einzuhalten. ausgereicht hätten, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Uwe Witt begrüßt die Urteile des OVG Saarlouis.