Berlin, den 10.10.2022. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gab mehreren Betreibern von Möbelhäusern Recht, die wegen der Anfang 2021 geltenden Regel zu Geschäftsschließungen geklagt hatten. Das Gericht sieht in seinem Urteil nicht die Erforderlichkeit einer Schließung, da ähnlich effektive Mittel, wie einen ausreichenden Sicherheitsabstand und andere Hygienemaßnahmen einzuhalten. ausgereicht hätten, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Zudem sprechen die Richter in dem Urteil von einer seuchenrechtlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung gegenüber anderen Märkten mit gemischtem Sortiment. „Die Regelung verstieß gegen höherrangiges Recht“, heißt es schließlich in der Urteilsbegründung. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hatte zuvor bereits die Schließung eines Restaurants im November 2020 für rechtswidrig erklärt.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, begrüßt die Urteile des OVG Saarlouis:

„Es war keine juristische Ausbildung von Nöten, um zu erkennen, dass bei den Schließungen ganzer Branchen und Geschäftszweige im Winter 2020/21 es an jeglicher Verhältnismäßigkeit fehlte und dazu eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Branchen vorlag.

Die erlassene Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie machte eher den Eindruck, dass sie ausgewürfelt worden sei und entbehrte jeglicher wissenschaftlicher Grundlagen.

So war es auch für mich eben nicht nachvollziehbar, warum Möbelhäuser, in denen deutlich mehr Platz zur Verfügung steht und meistens eine deutlich geringere Auslastung herrscht als in Baumärkten, ihre Türen schließen mussten. Ebenso wie Gastronomiebetriebe, die sich mittels Trennwände und anderen teuren Investitionen für Hygienemaßnahmen gerade in Unkosten gestürzt hatten und dann doch nicht mehr öffnen durften. Dies obwohl laut anerkannter Studien in der Gastronomie eben keine Corona-Hotspots entstanden waren.

Ganze Branchen wurden auf diese Weise willkürlich in eine Existenzkrise geführt. Die Möbelhausbetreiber führten im Prozess an, dass sie 2020 noch 80.000 Neuaufträge bekommen hatten, 2021 seien aufgrund der Schließung nur noch 1.450 Neuaufträge registriert worden. Für ein mittelständisches Unternehmen kaum zu überleben.
Die Restaurants mussten nicht nur die fehlenden Einnahmen verkraften, sondern auch dass sich durch die Schließungen ihr Personal zum Großteil dauerhaft umorientiert hat. Kaum ein Gastronomiebetrieb leidet derzeit nicht unter massiven Personalmangel.

Die Steuerzahler wurden hingegen gleich doppelt geschädigt. Erst wurden sie in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt und nun dürfte es nicht auszuschließen sein, dass der Staat mit ihren Steuergeldern berechtigte Schadensersatzforderungen der betroffenen Unternehmer nachkommen muss.

Dem reinen Aktionismus der Großen Koalition hat es an jeglicher Verhältnismäßigkeit und jeglicher Vernunft gefehlt. Die übertriebenen Maßnahmen der Coronakrise haben unserem Wirtschaftsstandort nachhaltig geschadet und diese Folgen baden wir heute dank der neuerlichen Krise gleich doppelt aus.“