Schlachtabfälle gehören nicht ins Essen

Deutsche Fleischhersteller sollen Separatorenfleisch (zerkleinerte Schlachtreste) in Wurstprodukten verwendet haben, ohne dies auf der Verpackung zu deklarieren. Der Einsatz von Geflügel-Separatorenfleisch ist in Deutschland nicht verboten, allerdings müssen die Hersteller auf der Verpackung gemäß der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung darauf hinweisen. Die beschuldigten Hersteller, darunter auch der Schlachtkonzern Tönnies, dementierten die Berichte und zweifelten die Untersuchungsmethode an. Uwe Witt ist wenig verwundert.