Berlin, den 25. Juni 2022. Deutsche Fleischhersteller sollen Separatorenfleisch (zerkleinerte Schlachtreste) in Wurstprodukten verwendet haben, ohne dies auf der Verpackung zu deklarieren. Der Einsatz von Geflügel-Separatorenfleisch ist in Deutschland nicht verboten, allerdings müssen die Hersteller auf der Verpackung gemäß der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung darauf hinweisen. Untersuchungen des Bremerhavener Hochschulprofessors Stefan Wittke, der ein neues Verfahren zum Nachweis von Separatorenfleisch entwickelt hatte, konnten dies anhand von Analysen nachweisen. Die beschuldigten Hersteller, darunter auch der Schlachtkonzern Tönnies, dementierten die Berichte und zweifelten die Untersuchungsmethode an.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, ist wenig verwundert:

„Dass Konzerne, die auf Gewinnoptimierung bis zum Maximum ausgelegt sind, auch hier sämtliche Möglichkeiten auszunutzen scheinen, ist wenig verwunderlich. Der Fleischkonzern Tönnies ist ja in der Vergangenheit bereits aufgrund mangelnder Hygiene, zweifelhafter Arbeitsbedingungen und Tierquälerei in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es gibt nicht umsonst das Arbeitsschutzkontrollgesetz, welches geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, die generell für ihre schlechten Arbeitsbedingungen bekannt ist, herstellen soll. Warum also nicht auch noch an der Fleischqualität sparen?

Andererseits können aufgrund der Kosten bei der Produktion die geringen Preise, die viele Kunden bei Wurst und Fleisch nur bereit sind zu zahlen, nicht angeboten werden. Daher müssen Kunden von günstigen Waren mit Abstrichen bei der Qualität rechnen. Dies muss dann aber zwingend, wie auch gesetzlich vorgeschrieben, angezeigt werden.

Hier bedarf es für den Verbraucherschutz durchaus engmaschigerer Kontrollen. Falls das Verfahren von Hochschulprofessor Stefan Wittke valide ist, sollte es definitiv von den Kontrollbehörden eingesetzt werden. Jeder kann dann entscheiden, ob er die angebotene Qualität kaufen möchte oder eben nicht.
Ich fordere daher die Kontrollen auch hier weiter zu intensivieren, um größtmögliche Transparenz für den Verbraucher zu erreichen. Die Hersteller, die sich nicht an die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung halten, müssen konsequent bestraft werden. Der Verbraucher darf nicht zur Gewinnoptimierung darüber getäuscht werden, was er zu sich nimmt.“