BGH-Urteil ruiniert deutsches Gastgewerbe

Berlin, den 18. März 2022. Der Bundesgerichthof hat entschieden, dass der Staat nicht für Einnahmeausfälle von Gaststätten im Lockdown haften muss. Hilfe für von der Pandemie betroffenen Branchen sei keine Aufgabe der Staatshaftung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu einem innerstaatlichen Ausgleich, welche durch die Hilfsprogramme vom Staat erfüllt worden seien. Das Urteil…