Berlin, den 18. März 2022. Der Bundesgerichthof hat entschieden, dass der Staat nicht für Einnahmeausfälle von Gaststätten im Lockdown haften muss. Hilfe für von der Pandemie betroffenen Branchen sei keine Aufgabe der Staatshaftung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu einem innerstaatlichen Ausgleich, welche durch die Hilfsprogramme vom Staat erfüllt worden seien. Das Urteil gilt wegweisend für zahlreiche ähnliche Klagen, die noch anhängig sind.

Uwe Witt, Bundestagsabgeordneter der Zentrumspartei, kritisiert das Urteil:

„Rein juristisch mag der angestrebte Schadensersatz nicht unter einer Staatshaftung zu subsumieren sein, aber der innerstaatliche Ausgleich kann keineswegs mit den bisherigen Hilfsprogrammen stattgefunden haben.

Über weite Strecken war die Gastronomie von einem unverhältnismäßigen Lockdown betroffen, der durch Hygienemaßnahmen hätte verhindert werden können. Wissenschaftliche Studien haben mehrfach belegt, dass die Gastronomie eben kein Ort für besonders hohe Ansteckungszahlen ist. (Quelle).

Dem hätte der Staat in seinen Corona-Maßnahmen Rechnung tragen müssen.

Dazu kamen häufige Problem bei der Gewährung der KfW Hilfen, welche teilweise gar nicht, zu spät oder nur in geringen Summen gewährleistet wurden. Viele Gastronomen mussten daher ihre Existenz aufgeben und oft nach Jahrzehnten schließen. Großunternehmen wurden dagegen großzügiger bedacht.

Bisher ist schon jeder vierte Arbeitsplatz in der Gastronomie dauerhaft entfallen.

Die Zentrumspartei im Deutschen Bundestag fordert daher bei den betroffenen Branchen weitere Ausgleiche zu schaffen, damit nicht noch mehr den Weg in die Insolvenz gehen müssen. Der Staat als Verursacher dieser Situation befindet sich in unseren Augen hier schon in einer Art Haftung. Der Staat hat schließlich durch die Verhängung der Lockdowns die Unternehmen still gelegt und damit entwertet.

Es ist ausgesprochen wichtig diese Branchen des Mittelstands für unseren Wirtschaftsstandort zu erhalten.“