Steuererklärung: Böses Erwachen für 2 Mio. Kurzarbeiter

Berlin, den 31. Januar 2022. Aufgrund der hohen Kurzarbeiterzahl während der Pandemie hat der Staat durch Steuernachzahlungen 3,5 Milliarden in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich eingenommen. Zwar wird das Kurzarbeitergeld selbst nicht besteuert. Übersteigt die Lohnersatzleistung übers Jahr aber 410 Euro, so gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der Steuersatz erhöhen, der auf…