Berlin, den 31. Januar 2022. Aufgrund der hohen Kurzarbeiterzahl während der Pandemie hat der Staat durch Steuernachzahlungen 3,5 Milliarden in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich eingenommen. Zwar wird das Kurzarbeitergeld selbst nicht besteuert. Übersteigt die Lohnersatzleistung übers Jahr aber 410 Euro, so gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der Steuersatz erhöhen, der auf das restliche Einkommen gezahlt werden muss.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestages, kommentiert dies wie folg:
„Es ist nicht sozial gerecht Menschen, die aufgrund der Pandemie schon deutlich weniger Einkommen haben, diese noch mit Steuernachzahlungen weiter zu belasten. Die Zentrumspartei schließt sich daher den Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds und der Deutschen Steuergewerkschaft an, dass der Progressionsvorbehalt hier ausgesetzt werden muss.
Viele Haushalte sind durch die Kurzarbeit und gleichzeitig weiter laufenden Kosten, die durch die Inflation und Energiepreissteigerung noch massiv angestiegen sind, an den Rand des Existenzminimums gekommen.
Hier muss der Sozialstaat einspringen und eben nicht noch zusätzliche Steuern erwirtschaften.
Noch dazu kommt, dass viele Kurzarbeiter kalt von der Steuernachzahlung erwischt wurden, da die zuständigen Behörden nicht transparent über die Auswirkungen auf die Steuern aufgeklärt haben. Manche mussten bisher noch nie eine Steuererklärung abgeben und waren auch mit den Formalien völlig überfordert.
Man kann nur hoffen, dass die Regierung diese Fehler zeitnah korrigieren wird.“