Berlin, den 27.11.2022, An diesem ersten Advent liegt eine Woche mit vielen Themen zurück, die die Bürger in Deutschland beschäftigt haben.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, blickt auf zwei besonders polarisierende Debatten zurück:

„Viel wurde über das Verbot der „One Love“-Kapitänsbinde durch die FIFA diskutiert. Wenn man seitens der FIFA aber eine WM in ein Land vergibt, in dem Homosexualität per Gesetz verboten ist, muss man sich über dieses Verbot nicht wundern. Hier hätte man konsequenterweise direkt ein weltoffeneres Land wählen müssen. Was ich generell an der Debatte aber ablehne ist, dass immer mehr Bereiche des täglichen Lebens politisiert und als Sprachrohr für politische Randgruppen missbraucht werden. Ob es nun wie hier beim Fußball der Fall ist oder bei der evangelischen Kirche, die sich für ein Tempolimit einsetzt. Die Rechte von Minderheiten müssen gestärkt werden, keine Frage, aber dies darf nicht zu einer ideologischen Gehirnwäsche auf allen gesellschaftlichen Ebenen verkommen. Alles hat im Leben seine Berechtigung, aber nicht an jedem Ort.

Neben der Debatte um die “One Love”-Kapitänsbinde beschäftigte viele Menschen in dieser Woche auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Nachdem bereits im Oktober das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mehreren Betreibern von Möbelhäusern Recht gab, die wegen der Anfang 2021 geltenden Regel zu Geschäftsschließungen geklagt hatten, erklärte nun das Bundesverwaltungsgericht die Ausgangssperren in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie für unzulässig. Das Gericht sieht hier einen “schweren Eingriff in die Grundrechte”, welcher unverhältnismäßig war, da er keinen über die Kontaktbeschränkung hinaus wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Infektionen hätte leisten können. Bereits im Oktober 2021 hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangssperre nachträglich für unzulässig erklärt.

Die Regierungen sollten dieses Urteil durchaus als Mahnung auffassen, denn es lehrt uns die Menschen nicht sofort zu verurteilen, die Maßnahmen dieser Art kritisieren. Viele dieser Menschen wurden in eine falsche Ecke gerückt, nur weil sie zu Recht in den Maßnahmen einen Eingriff in ihre Freiheit gesehen haben und den Mut hatten dies auszusprechen.

Es würde der Regierung gut zu Gesicht stehen, alle getroffenen Maßnahmen zu evaluieren, um selber die Handlungen hinterfragen zu können. Sich selber noch im Recht zu sehen, wie der bayrische Gesundheitsminister Holetschek, hilft hier kein Stück weiter. Es geht hier um nichts weniger, als um die Grundrechte von Millionen Bürgern. Der Regierung muss die hohe gesetzliche Schwelle für derartige Eingriffe bewusstwerden. Gerade in Krisen müssen die Grundrechte der Bürger gewahrt werden. Dieses hohe Gut gilt es zu verteidigen. Gemeinsam mit Ihnen und für Sie scheue ich diesen politischen Kampf auch in der Adventszeit nicht.

In diesem Sinne, grüßt Sie herzlichst,

Ihr Uwe Witt“