Berlin, den 13.09.2022. Laut vielen Experten wird die “untere Mittelschicht” auch von dem dritten Entlastungspaket der Ampelregierung nicht ausreichend gestützt. Die Menschen knapp oberhalb der Sozialhilfesätze und oberhalb der Wohngeld-Grenze können von den Einmalzahlungen nicht mal ihre drängendsten Rechnungen begleichen und profitieren nur im geringen Maße von dem Abbau der kalten Progression.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, sieht die Ampel hier in der Pflicht:

„Während Menschen mit Hartz IV und Wohngeld-Bezug sich kaum Gedanken machen müssen über steigende Energiepreise, lohnt es sich für Erwerbstätige mit einem Nettoeinkommen unter 1300 Euro kaum noch arbeiten zu gehen. Generell trifft die derzeitige Situation Singles mit einem verfügbaren Nettoeinkommen zwischen 1300 und 2000 Euro sowie Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern und einem Einkommen von 2500 bis 3000 Euro besonders hart. Diese Zielgruppe wird kaum mit ihrem derzeitigen Einkommen die Inflation, die enormen Abschlagszahlungen und die gestiegenen Strompreise bewältigen können. In den meisten Fällen gibt es in diesen Familien weder Rücklagen noch andere Möglichkeiten ohne Schulden aus dieser Situation zu kommen. An eine soziale Teilhabe ist schon gar nicht mehr zu denken. Wer nicht weiß, wie er den Lebensmitteleinkauf und den Strom zahlen soll, muss sich keine Gedanken über einen Kinobesuch machen.

Daher muss der Staat dringend nachbessern. Hier ist es aber nicht mit kleinen Einmalzahlungen getan. Der Staat sollte schon deutlich mehr Geld in die Hand nehmen, um diesen Haushalten ein Überleben zu ermöglichen. Das Geld sollte dafür da sein, schließlich nahm der Staat im ersten Halbjahr viel mehr Steuern als im Vorjahreszeitraum ein, es gab ein fettes Plus von 17,5 Prozent. Die Einnahmen betrugen knapp 408 Milliarden Euro.

Ich fordere daher einen monatlichen Inflationsausgleich bis Jahresende an alle Single-Haushalte mit einem Nettoeinkommen bis 2000 Euro und für Familien mit einem maximalen Nettoeinkommen von 3000 Euro in Höhe von 250 Euro netto.

Der Staat muss hier seiner sozialen Verantwortung gerecht werden, wenn er schon nicht in der Lage ist seiner Pflicht der Daseinsvorsorge nachzukommen und eben nicht ausreichend bezahlbare Energie anbieten kann.“