Berlin, den 6. Juli 2022. Obwohl Angehörige des Al-Zein-Clans in einer Villa mit 300 Quadratmeter Wohnfläche wohnten und über erhebliches Vermögen verfügten, bezogen sie dennoch Sozialleistungen in Höhe von fast einer halben Million Euro. Kaum ausgefüllte Formulare, unvollständige Adressen und abweichende Unterschriften gaben der Behörde keinen Anlass Zweifel zu hegen. In einem Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht wird der Fall nun behandelt.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, ist das schludrige Verhalten der Behörde unbegreiflich:
„Dieser Fall zeigt leider eindrucksvoll wie unbedarft teilweise Behördenmitarbeiter mit deutschen Steuergeldern umgehen und nicht mal Ansatzweise ihrer Kontrollpflicht nachkommen. Man muss es sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen, dass bei einer Sozialbehörde die Frage nach vorhandenem Vermögen nicht beantwortet werden muss und es ebenfalls egal zu sein scheint, wer Anträge zum Bezug von Leistungen unterschrieben hat.
Aus eigener Erfahrung kenne ich die eigentlich penible Ausbildung von Verwaltungsbeamten und auch die Anwendung geltenden Rechts in deutschen Behörden gänzlich anders. Sind z.B. beim Finanzamt nicht alle Angaben vollständig gemacht worden, kann es teuer werden. Oft werden Leistungen auch verweigert, wenn die Handschrift der Unterschrift nicht mit der Handschrift, die das Formular ausgefüllt hat, identisch ist. Jeder hat sicher ähnliche Erlebnisse mit Ämtern gemacht und ist oft an der strikten Bürokratie verzweifelt.
Auch kennen gewöhnlicherweise Jobcenter-Mitarbeiter ihre Pappenheimer und wissen diese genau einzuschätzen. Nicht einmal zu bemerken, wenn eine Bedarfsgemeinschaft innerhalb eines Hauses umzieht, dessen Hausnummer nicht einmal bekannt ist, ist schon fast Beihilfe zum Sozialbetrug.
Natürlich sollte die Antragsstellung niedrigschwellig möglich sein, damit jeder seine zum Leben notwendige Unterstützung beim Staat beantragen kann. Aber die Verwaltungsbeamten sollten schon so gut geschult sein und ihr Wissen auch so anwenden, dass Widersprüche und das Verweigern von Angaben hinterfragt werden. Hier wurden leicht erkennbare Lügen seitens des Antragstellers jedoch einfach hingenommen.
Eine gewisse Sorgfaltspflicht und Einhaltung geltenden Rechts sollte das Mindeste sein, was der Bürger von Behördenmitarbeitern einfordern kann.
Ich fordere daher, dass dieses grob fahrlässige Verhalten der Mitarbeiter disziplinarrechtliche Konsequenzen haben muss. Es muss ein Warnsignal für alle Kollegen sein, die ähnlich „laissez-faire“ ihrer Arbeit nachgehen.
Die letztendlich Leidtragende ist schließlich die Solidargemeinschaft, die das Geld an anderen Stellen bitter nötig bräuchte. Daher ist hier haftungsrechtlich schnellstmöglich etwas zu ändern.“