Berlin, den 4. Juli 2022. Die Bundesministerien für Justiz und Familie haben ein neues Selbstbestimmungsgesetz, welches das bisherige Transsexuellen-Gesetz ersetzen soll, vorgestellt. Ab Mitte 2023 soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Bislang müssen Menschen, die ihr Geschlecht im Pass ändern wollen, zwei psychiatrische Gutachten einholen und dabei sehr intime Fragen beantworten. Diese Gutachten kosten mehr als 1000 Euro und das Verfahren dauert Monate.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, kann das neue Gesetz nicht gutheißen:
„Da das Bundesverfassungsgericht schon einige Teile des Transsexuellen-Gesetz gekippt hat und die Bewertung der Transgeschlechtlichkeit als Krankheit auch nicht mehr akzeptabel ist, ist grundsätzlich gegen eine modernisierte Fassung nichts einzuwenden. Das aber nun vorgestellte Selbstbestimmungsgesetz manifestiert die rot-grüne und nun auch gelbe Ideologie, Geschlechter frei wählen und wechseln zu können, frei von jeglicher Biologie.
Ausdrücklich begrüßen wir aber die deutliche Erleichterung bei der Vornamensänderung. Dies war ja bisher nur durch die Überwindung größter bürokratischer Hindernisse möglich und hat vielen Menschen unnötig das Leben erschwert.
Natürlich müssen Menschen aufgrund einer Geschlechtsdysphorie die Möglichkeit haben, ihr Geschlecht offiziell wechseln zu können, jedoch sollte dieser Entschluss reiflich gewachsen sein, da auch große Veränderungen damit einhergehen. Um dies zu gewährleisten sollte man zumindest mehrere Beratungsgespräche durchlaufen und nicht sein Geschlecht leichter wechseln können als ein Auto anzumelden.
Ein weiterer, praktischer Aspekt, der nicht durchdacht worden ist, ist die damit immens erleichterte Möglichkeit auf diesem Weg die Frauenquote zu unterwandern. Männern steht es nun frei ihr Geschlecht zu ändern, sich auf eine Stelle mit Frauenquote zu bewerben und nach einem Jahr wieder ein Mann zu werden. Diese Regelung macht solche abstrusen Verhaltensweisen möglich.
Die größte Gefahr in dem neuen Gesetz lauert aber woanders, denn auch 14-Jährige sollen ihr Geschlecht „wählen“ können. Stimmen die Eltern nicht zu, entscheidet das Familiengericht. Hier zielt man bewusst auf eine besonders verletzliche Gruppe inmitten der Pubertät ab, in einer Zeit voller Irrungen und Wirrungen. Hinzu kommt, dass in den Medien und bereits von der Kita an die sexuelle Orientierung der Jungen und der Mädchen gezielt in Frage gestellt wird. Trans zu sein wird hier nicht schlicht und ergreifend als normal dargestellt, sondern es wird „gefeiert“. Diese Menschen werden zu etwas besonderem stilisiert.
Dies verbunden mit dem nun vereinfachten Weg sein Geschlecht ändern zu können, wird unter dem Label der „Selbstbestimmung“ dazu führen, dass das Leben tausender Jugendliche unwiderruflich massiv beeinträchtigt oder gegebenenfalls zerstört wird.
Die Tatsachen der Biologie kann man nicht leugnen. Ich fordere daher die Voraussetzungen für einen Geschlechterwechsel, gerade für Jugendliche, deutlich zu erhöhen. Dabei denke ich nicht an herabwürdigende Gutachten, aber an ergebnisoffene Beratungsgespräche mit gewissen zeitlichen Abständen, um die Gewissenhaftigkeit der Entscheidung zu manifestieren. Weiter fordere ich jedwede ideologische Indoktrinierung aus den Kitas und Schulen zu verbannen, damit unsere Kinder wirklich frei und selbstbestimmt ihren Weg gehen können.
Es ist gut und löblich, wenn die Politik versucht, Maßnahmen zu gestalten, damit Menschen im täglichen Leben nicht ausgegrenzt werden: aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer religiösen Ansichten. Dies darf aber nicht dazu führen, dass diese Minderheiten zum Maß aller Dinge werden. Die Mittel, welche man verwendet, um diese Toleranz für jedermann zu erreichen, sind mehr als fragwürdig. Das Ziel ist gut, aber der Weg dahin ist schlichtweg eine Katastrophe.“