Berlin, den 23. Juni 2022. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die Arbeitsbedingungen bei Paketzustellern, die als Subunternehmer für Amazon tätig sind. Anstellungen ohne Arbeitsvertrag, keine bezahlten Überstunden, enormer Arbeitsdruck: all das scheint bei den Paketzustellern an der Tagesordnung zu sein. Amazon weist jede Mitverantwortung von sich. Die Subunternehmer würden vertraglich versichern, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, sieht hier dringenden Handlungsbedarf:

„Während der Ausschuss für Arbeit und Soziales sich mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU befasst, zeigen solche Beispiele, wie dringend nötig auch die engmaschige Kontrolle dieser gesetzlichen Vorgaben ist.

Hier ist der Streit, ob die Verträge zwingend in Schriftform oder auch in Textform ausgestaltet werden können, eher ein Randproblem, wenn Zigtausende in prekären Arbeitsverhältnissen überhaupt keinen Vertrag haben und auch nicht über ihre Rechte bezüglich Mindestlohn etc. aufgeklärt sind. Die angedachten Busgeldmaßnahmen gegen den Arbeitgeber, der wesentliche Vertragsbedingungen nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschrieben Weise oder nicht rechtzeitig ausgehändigt hat, sind ein guter Anfang. Aber auch das ist nur hilfreich, wenn die Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und der Staat ausreichend kontrolliert.

Gerade in den Branchen, die bekannt sind für ihre schlechten Arbeitsbedingungen, wie die Fleischindustrie und die Paketzustellung, ist die Prüfquote durch die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) deutlich zu erhöhen. Damit die Kontrollfrequenz hier ausreichend hoch sein kann, muss hier dringend das Personal bei den Kontrollpersonen wieder aufgebaut werden. Notfalls müssen auch bei den Paketzustellern Subunternehmer und Werkverträge verboten werden.

Die Deutsche Zentrumspartei im Bundestag fordert dies zeitnah mit der Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Weg zu bringen, damit der Arbeitnehmerschutz auch bei den Arbeitnehmern ankommt und nicht nur auf dem Papier steht. Gleiches gilt bei der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie.“