Berlin, den 14. Juni 2022. Das 9-Euro-Ticket könnte für Hartz-IV-Bezieher teuer werden. Nutzen Schulkinder jetzt das günstige 9-Euro-Ticket und nicht das normale Schülerticket, welches vom Jobcenter bezahlt wird, könnte das Jobcenter den Differenzbetrag zurückfordern. Juristen bewerten den Sachverhalt als eine „ungerechtfertigte Bereicherung“. Die Bundesländer verfolgen hier keine einheitliche Linie, so dass abzuwarten bleibt, ob und wo die Differenz zurückverlangt wird.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, rät von einer Rückforderung des Differenzbetrages ab:

„Dass Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger, in welchem das 9 Euro-Ticket enthalten ist, würde in seinem Sinn und Zweck durch eine Rückzahlung des Differenzbetrags konterkariert. Das Ziel sollte schließlich sein, den Bürger zu entlasten und ihn mit einem Billigpreis an Bus und Bahn heranzuführen. Müssten jetzt gerade die Menschen, die von der Krise am schlimmsten betroffen sind, auch noch Gelder zurückzahlen, würde das eigentliche Ziel ins Gegenteil verkehrt.

Das Maßnahmenpaket sollte eine positive Wirkung haben und nicht die Hartz- IV-Bezieher in Panik versetzen ob einer möglichen Rückforderung. Die Deutsche Zentrumspartei im Deutschen Bundestag fordert daher, dass die Länder geschlossen auf eine Rückzahlung verzichten und dies zeitnah kommunizieren, um Unsicherheiten auszuräumen. Schließlich wäre der anfallende Betrag gerade in der derzeitigen Situation für viele Hartz-IV-Bezieher nicht leistbar, die jetzt schon in großen Teilen auf Mahlzeiten verzichten müssen.

Eine korrekte Bürokratie ist an sich zu begrüßen, aber sollte nicht ihr Ziel verfehlen.“