Berlin, den 24. Mai 2022. Nach dem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, befürchtet der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, dass viele Pflegekräfte aus ihrem Beruf ausscheiden werden. Dies würde die bestehende Personalknappheit forcieren und damit die Versorgung der Patienten weiter gefährden.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, schließt sich dieser Auffassung an:
„Laut Medienberichten gab es vor kurzem bereits über 47.000 Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Wenn alleine diese 47.000 Pflegekräfte dem Gesundheitswesen verloren gehen, wird sich die Versorgungslage weiter verschlechtern.
Was ich neben diesen weitreichenden Folgen für die Gesundheitsversorgung aber noch deutlich an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisiere ist, dass eine kritische Prüfung nicht vollzogen wurde. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Impfpflicht wirklich dabei helfen kann vulnerable Gruppen in Pflegeheimen und Krankenhäusern zu schützen.
In den letzten Monaten mussten wir schließlich feststellen, dass Impfungen nicht verhindert haben, dass das Corona-Virus in die Einrichtungen Einzug gehalten hat. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass man sich trotz Impfung anstecken und auch das Virus weitergeben kann. Ebenso sind die Impfungen nicht auf die jeweils aktuelle Variante gemünzt.
Mit diesem Hintergrundwissen, sollte auch dem Bundesverfassungsgericht klar sein, dass eine Impfpflicht hier keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten kann.
Der viel bessere Schutz zur Eindämmung des Corona-Virus wird in den Pflegeeinrichtungen durch regelmäßige Tests und durch eine Maskenpflicht erreicht.
Durch gute Hygienekonzepte werden alle geschützt und wichtiges Personal geht nicht verloren. Dazu werden die Gesundheitsämter nicht überlastet. Eigentlich eine WIn-Win Situation für alle, aber leider nicht die Realität.“