Berlin, den 20. Mai 2022. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Altkanzler Gerhard Schröder seine bisherige Ausstattung mit Mitarbeitern und Büros gestrichen. Sein Anrecht auf ein Ruhegeld und Personenschutz bleibt unangetastet. In dem beschlossenen Antrag wurden seine Nähe zu Putin und seine Posten bei russischen Staatskonzernen, die der Anlass hierfür waren nicht erwähnt. Die Ampel-Koalition will nun die Alimentierung früherer Bundeskanzler und Bundespräsidenten generell neu regeln.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, zu diesem Themenkomplex:

„Gerhard Schröder wird hier schon ein wenig zum Sündenbock deklariert. Frau Schwesig etwa oder andere Politiker mit gutem Draht nach Russland scheinen im Gegensatz keine Konsequenzen tragen zu müssen.

Überhaupt scheint mir der Ansatz, jemanden mit einer anderen Meinung reglementieren zu wollen, der falsche zu sein. Dies wurde zwar aus der offiziellen Begründung des Antrags rausgelassen, aber nur um nicht rechtlich angreifbar zu sein. In einem Land, welches Wert auf die Meinungsfreiheit legt, muss man aushalten können, wenn jemand eine Position gegen den Mainstream vertritt.

Das Ganze hat unfaire Züge, gerade im Vergleich zu Altbundeskanzlerin Angela Merkel, die sogar ganze neun Mitarbeiter hat, damit zwei Mitarbeiter mehr als Gerhard Schröder mit immerhin einem Gehalt von bis zu 10.000 Euro. Das macht mit Arbeitgeberanteil ca. 140.000 Euro im Monat plus Personenschutz, Chauffeur, Dienstwagen, Büros und ihrer deutlich fünfstelligen Apanage.

Ein sinnvoller Ansatz wäre gewesen, Gerhard Schröders Bezüge mit einer generellen Neugestaltung der Alimentierung ehemaliger Bundeskanzler oder Bundespräsidenten zu überprüfen. Hier zu schauen, wer wirklich noch Aufgaben übernimmt und nur diesen Personen ein Büro samt Mitarbeitern in einem angemessenen Rahmen zu stellen, ist dringend geboten. Der Steuerzahler wird hier schließlich jährlich mir mehreren Millionen belastet.“