Berlin, den 20. Mai 2022. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag eine befristete Aussetzung von Sanktionen in der Grundsicherung auf den Weg gebracht. Für das Sanktionsmoratorium gilt, dass Pflichtverletzungen bis auf weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert werden. Sanktionen bei Meldeversäumnissen sollen aber beibehalten werden, jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden. Dies aber beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes. Das Ganze diene als Möglichkeit zur Evaluation von Mitwirkungspflichten bis zur Einführung des Bürgergelds 2023.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, zum Sanktionsmoratorium:

„Ich sehe diesen Ansatz der Ampelkoalition mehr als kritisch. Der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt schließlich ein Fordern und Fördern zu Grund. Welches Zeichen soll es gerade in Richtung von jungen Leistungsbeziehern sein, wenn Pflichtverletzungen keine Konsequenzen mehr haben. Auch ist es denjenigen gegenüber unfair, die sich an die Regeln halten. Sollten psychologische Gründe für die fehlende Mitwirkung vorliegen, muss natürlich geholfen werden, aber nicht durch ein grundsätzliches Aussetzen der Sanktionen.

Des Weiteren ist es juristisch auch nicht sauber, die Meldeversäumnisse zu sanktionieren, aber die schwerer wirkenden Pflichtverletzungen nicht.

Es ist auch erwiesen, dass Sanktionen und damit das Setzen von Grenzen, die Menschen eher wieder in den Arbeitsmarkt zurückbringen kann.

Das angestrebte Ziel der Augenhöhe zwischen Jobcenter und Leistungsbezieher kann nur stattfinden, wenn die Behörde Sanktionen aussprechen kann und damit handlungsfähig ist.

Die Ampel setzt hier völlig falsche Zeichen und wird damit den Problemfällen bei der Integration in den Arbeitsmarkt keinen Gefallen tun.“