Berlin, den 9. Mai 2022. Der Eigentümerverband Haus & Grund hat für seine Mitglieder anhand von mehreren Beispielen vorgerechnet, wie sich die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2022 gestalten werden, falls es sich um Mietverhältnisse mit einer sogenannten Warmmiete handelt. Hier erwartet der Verband Kostensteigerungen um bis zu 83 Prozent.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, sieht hier eine dramatische Entwicklung für Mieter, aber auch den Vermieter:

„Anhand von vier Musterbeispielen rechnet der Eigentümerverband Haus & Grund vor, wie sich die exorbitante Verteuerung von fossilen Brennstoffen, hier insbesondere der stark gestiegene Gaspreis, auf die Nebenkostenabrechnung für dieses Jahr niederschlagen wird.

Die diesjährige Nebenkostenabrechnung wird im Gegensatz dazu noch moderat ausfallen, da hier die aktuellen Gaspreissteigerungen noch nicht berücksichtigt sind. Lediglich der 2021 eingeführte Preis für die Emissionen von Kohlendioxid im Gebäudesektor, also die CO2-Steuer, wird 2021 auf die Mieter umgelegt.

Die Preisentwicklung durch die Ukraine-Krise wird dazu führen, dass im kommenden Jahr Mehrkosten für die Mieter in Höhe von 73% bei Einfamilienhäusern und bis 83% bei Wohnungen zu erwarten sind. Ein großes Problem wird die Haftungssituation gegenüber den Energieversorgern sein. Wenn Mieter unmittelbare Versorgungsverträge mit einem Energielieferanten abgeschlossen haben, so stellt das ein direktes Rechtsverhältnis da. Der Mieter muss seinen Verbrauch mit dem Versorger abrechnen und haftet für eventuelle Säumigkeiten. Anders sieht es bei Warmmietverträgen aus: hier haftet zuerst der Vermieter für Mehrkosten der Energieversorgung, die er durch die Nebenkostenabrechnung auf seinen Mieter umlegt und diesen zur Kasse bittet. Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, die Nachzahlungsforderungen zu begleichen, bleibt der Vermieter erst einmal auf den Kosten sitzen und muss gerichtliche Schritte einleiten. Eine pauschale Anhebung der Nebenkostenvorauszahlungen sind gesetzlich nicht möglich.

Hier entsteht eine Gemengelage, die explosiven Zündstoff enthält. Vermieter auf der eine Seite, die für ihre Mieter in Vorleistung gegangen sind und Mieter, die vor der drohenden Wohnungslosigkeit stehen, weil sie die Preissteigerungen im Energiesektor nicht ausgleichen können.

Hier ist wieder einmal der Gesetzgeber gefragt, um weiteren gesellschaftlichen Belastungen in Deutschland vorzubeugen. Die Einmalzahlung von 300€ für jeden Arbeitnehmer reicht bei Weitem nicht aus, den Bürger vor der Tsunamiwelle der Energiepreise zu bewahren.

Die Bundesregierung muss jetzt handeln und die Energiesteuer und Mehrwertsteuer auf Energie senken sowie die CO2-Steuer abzuschaffen und somit die gesamte Bevölkerung in Deutschland merklich entlasten.“