Berlin, den 2. Mai 2022. Ist in Mietverträgen die Wertsicherungsklausel vereinbart, ist die Miete an die Inflation gekoppelt. Die Miete kann dann jährlich vom Vermieter in Höhe der Inflation angepasst werden. Dies ist zu normalen Zeiten kein Problem, aber bei der derzeitigen Höhe der Inflation führt dies für viele Mieter zu größeren Problemen, da nicht nur die Lebensmittel und die Energiepreise massiv steigen, sondern auch ihre Mieten.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, macht sich Sorgen über den Wohnungsmarkt:
„Hier muss dringend eine andere Basis für Mietverträge geschaffen werden, um die Mieter zu entlasten. Es darf eben nicht sein, dass der Vermieter einseitig 100% seiner Mehrkosten auf den Mieter umlegen und der Mieter diese eben nicht mit einer Lohn-oder Rentenerhöhung auffangen kann. Deutlich fairer wäre daher eine rechtliche Grundlage, bei der die Miete nicht an die Inflation, sondern an die Rentenerhöhung gekoppelt wird, die bei weitem nicht an die derzeitige Inflationsrate reicht und ein Großteil der zukünftigen Mieter eben diese Bevölkerungsgruppe darstellen.
Die Regierung muss hier zeitnah handeln, da eine hohe Inflation dauerhaft zu erwarten ist und die Menschen gerade in Ballungsräumen oft keine Alternative zu ihrer Wohnung haben.
Das Ziel der Bundesregierung, jedes Jahr 400.000 bezahlbare Wohnungen zu schaffen und damit den Wohnungsmarkt zu entspannen, wird leider aufgrund der aktuellen Bausituation auch nur ein hehres Ziel bleiben. Zudem müsste wegen der Flüchtlingssituation auch diese Zahl deutlich aufgestockt werden.
Durch dieses Beispiel wird umso deutlicher, dass eine Einmalzahlung der Regierung in keinem Falle die Not der Bürger lindern kann. Hier muss neben einer neu anzulegenden Basis für Mietverträge, wie so oft von mir gefordert, eine langfristige Entlastung durch Abschaffung von Steuern und Steuersenkungen geschehen.“