Berlin, den 28. April 2022. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) spricht sich für das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus. Es sei den Beschäftigten nicht zu vermitteln, dass sie zur Impfung verpflichtet seien, während die Patienten von der Regelung nicht erfasst seien. Zudem würde hierdurch die Personalnot verschärft.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, schließt sich dieser Forderung an:
„Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus werden in den Pflegeeinrichtungen durch regelmäßige Tests und durch eine Maskenpflicht zuverlässig gewährleistet.
Studien belegen weiterhin, dass die Impfung zu keiner sterilen Immunität führt. Zwischen infizierten Ungeimpften und Geimpften scheint sich weder die Viruslast noch die Anzahl der Personen, an welche die Infektion weitergegeben wird, zu unterscheiden. Auch im Hinblick auf die Omikron- Variante ist ein ausreichender langanhaltender Schutz durch eine Impfung bisher noch nicht belegt.
Laut Medienberichten gibt es hingegen derzeit über 47.000 Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Jeder Einzelne davon eine wichtige Fachkraft, die fehlen würde, wenn die Sanktionen der Gesundheitsämter ab Mitte Mai zu greifen beginnen.
Für eine Gesundheitseinrichtung mit einem gut ausgearbeiteten Hygienekonzept, an das sich alle Mitarbeiter verantwortungsbewusst halten, erscheint mir eine zusätzliche Pflichtimpfung überflüssig und nicht zumutbar. Die Impfung sollte sowohl für berufsbezogene Gruppen als auch für die Allgemeinheit weiterhin freiwillig und in Nutzen-Risiko-Abwägung eines jeden Einzelnen erfolgen.“