Berlin, den 21. März 2022. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz gelten ab dem 01.10.2022 viele Menschen nicht mehr als vollständig geimpft. Eine zweifach-Impfung reicht in der Regel nicht mehr aus. Bei Reisen in EU-Länder gilt man jedoch schon 9 Monate nach der letzten Impfung nicht mehr als vollständig geimpft.

Uwe Witt, Bundestagsabgeordneter der Zentrumspartei, zeigt sich verwundert, aber nicht überrascht:

„Bestimmt haben Sie schon ihre Urlaubsreise für den Sommer geplant. Haben Sie auch dabei an das in Europa geltende Infektionsschutzgesetz gedacht?

Wenn nicht, haben wir hier für Sie die wichtigsten Dinge zusammengefasst:
Im Gegensatz zu Deutschland, wo die 3-G-Regel am 20.3.2022 ausgesetzt wurde, gilt bei Reisen in die EU, nach wie vor die 3-G-Regel. Gelten Sie in Deutschland bis 01.10.2022 auch mit zwei Impfungen als vollständig geimpft, ist dies bei Einreisen in die EU anders.

Hier gelten Sie nur 9 Monate nach der letzten Impfung als vollständig geimpft. Sollten Sie Ihre letzte Impfung also im letzten Sommer erhalten haben, sind Sie aufgrund der unterschiedlichen Regelung bei einer Reise zu einer Booster-Impfung verpflichtet, es sei denn, Sie sind genesen oder bringen einen negativen Test bei.

Eine europaweite einheitliche Regelung wäre hier wünschenswert gewesen, damit für Reisende eine gewisse Rechtssicherheit gewährleistet ist.

Daher prüfen Sie vor Ihrer Abreise rechtzeitig ihren Impfstatus.

Ob der generelle Druck zur Booster-Impfung sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Wir erinnern uns nur daran, dass die aktuelle Booster-Impfung nicht gegen die derzeitige Variante hilft und erst recht nicht gegen die zukünftigen sonderlich wirksam sein wird.“