Berlin, 21. Februar 2022. Die Kosten für das Kurzarbeitergeld seit Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2020 liegen derzeit bei 42 Milliarden Euro. Bis Ende des Jahres wären es 46 Milliarden. Im Bundestag wurde letzte Woche die Sonderregelung für das Kurarbeitergeld mit einem vereinfachten Zugang bis zum 30.6.2022 verlängert.

Uwe Witt, Bundestagsabgeordneter der Zentrumspartei, kommentiert dies wie folgt:

„Infolge der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung war der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld sicher eine sinnvolle Maßnahme, um viele Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren und eine echte Hilfe für Unternehmen, die Insolvenz vermeiden zu können. Allerdings wurde teilwiese mit dem Gießkannenprinzip mit Lockdown-Maßnahmen für Unternehmen umgegangen, da man der Meinung war, dass es ja nicht so schlimm sei mit der Kurzarbeiterreglung im Rücken.

Die Zentrumspartei im Deutschen Bundestag begrüßt daher zwar die Verlängerung der Sonderregelungen des Kurarbeitergeldes, da bei den derzeitigen Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen immer noch viele Unternehmen darauf angewiesen sind. Aber mahnt auch zur Vorsicht, dass dieses doch recht teure Auffangbecken nicht zu Mitnahmeeffekten führt.

Wiederholt fordern wir jedoch, dass das Kurzarbeitergeld in den Jahren 2020-2022 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen ist. Dies bedeutet nämlich nicht nur eine für viele Kurzarbeiter unerwartete Steuernachzahlung, über die von der Bundesanstalt für Arbeit nicht transparent aufgeklärt wurde, sondern auch ein erheblicher Bürokratieaufwand für die Finanzämter.

Weiter sollte über eine erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeträge für Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie ermöglicht werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen dauerhaft sind und die Unternehmen langsam aber sicher wieder zu einem normalen Tagesgeschäft übergehen können.“