Berlin, den 19. Februar 2022. In einer neuen Machbarkeitsstudie rechnet ein breites Bündnis, bestehend aus der Klima-Allianz, dem Naturschutzring, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Germanwatch, dem Institut für Kirche und Gesellschaft der westfälischen evangelischen Kirche und dem WWF, der Ampelkoalition vor, wie die Klimaprämie funktionieren könnte. Die Autoren fordern darin eine Rückzahlung der Einnahmen des Staates durch die CO2-Steuer als Klimageld an den Bürger in Form einer pauschalen einkommensunabhängigen Pro-Kopf-Prämie in Höhe von 130 Euro jährlich.

Uwe Witt, Bundestagsabgeordneter der Zentrumspartei, nimmt dazu Stellung, wie folgt:

„Dieses Gießkannenprinzip ist weder sinnvoll noch sozial gerecht, da jeder in Deutschland lebende Mensch den gleichen Betrag erhalten soll. Egal ob Kind oder Greis, CO2-Verursacher oder CO2-Einsparer.Prinzipiell ist es schon fragwürdig, eine Steuer zu erheben, die ein Großteil der Bürger nicht aufbringen kann und dann mit einem gewaltigen Bürokratieaufwand die Einnahmen teilweise an den Bürger zurückzuzahlen.

Die Deutsche Zentrumspartei steht dem Nutzen einer CO2-Abgabe generell skeptisch gegenüber und zweifelt einen klimapolitischen Nutzen an. Stattdessen führt die Einführung der CO2-Steuer zu immensen Belastungen für Bürger und Wirtschaft und gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit Arbeitsplätze und Wohlstand. Gerade die erhebliche Mehrbelastung durch steigende Energiepreise führt beim einkommensschwächeren Teil der Bevölkerung zu einer Beschleunigung der Verarmung und zu sozialer Benachteiligung.

Das ZENTRUM fordert daher eine sozial gerechte Entlastung der Bürger in Deutschland:

Zum einen müssen Arbeitnehmer durch eine sofortige Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer einen Ausgleich zu den stark gestiegenen Benzin- und Dieselpreisen erhalten. Eine Heraufsetzung auf 0,40 Euro/Kilometer ist längst überfällig und muss rückwirkend ab Einführung der CO2-Steuer zum 01.01.2021 geltend gemacht werden können. Zum anderen bedarf es einer Erstattung der durch die CO2-Steuer gestiegenen Energiekosten für Heizung und Warmwasser. Das Abrechnungsmodell muss sich an den tatsächlich entstandenen Mehrkosten orientieren und anhand eines Stufenmodells einkommensabhängig gestaffelt werden. Die Auszahlung erfolgt über die örtlichen Finanzämter nach Einreichung der jeweiligen Jahresabrechnungen seitens der Vermieter oder Energieversorger. Transferleistungsempfänger sowie niedrige und mittlere Einkommen bis 42.000 Euro müssen zu 100%, Einkommen bis 72.000 Euro zu 75%, Einkommen bis 90.000 Euro zu 50% und Einkommen bis 120.000 Euro zu 25% entlastet werden. Für hohe Einkommen über 120.000 Euro entfällt eine Erstattung.

Auf diese Weise werden sowohl Arbeitnehmer und Mieter und Wohneigentümer sozial gerecht entlastet, um die Energieverteuerung abzufedern.“