Berlin, den 18. Februar 2022. Die Verbraucherinsolvenzen haben sich in Folge der Corona-Pandemie 2021 nahezu verdoppelt. Viele Menschen konnten die Einkommenseinbußen durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit durch eigene Rücklagen oder geliehenes Geld nicht mehr auffangen. Steigende Mieten und Energiepreise haben ihr Übriges dazu getan.

Uwe Witt, Bundestagsabgeordneter der Zentrumspartei, vertritt dazu folgenden Standpunkt:

„Diese Entwicklung war absehbar. Hier schlagen sich die Lockdown-Maßnahmen nieder, die insbesondere kleine und mittlere Einkommen drastisch getroffen haben.

Personen, die gezwungen sind eine Verbraucherinsolvenz anzumelden, sind ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Dauer von 5 Jahren faktisch aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland ausgeschlossen.

Es besteht keine Möglichkeit einen Handyvertrag, eine EC-Karte oder jegliche Form von Ratengeschäften abzuschließen.

Demjenigen verbleibt ein pfändungsfreies Einkommen von 1.252,64 Euro. Hierdurch ist es der Person nicht möglich innerhalb dieser 5 Jahre seine volle Arbeitskraft einzubringen.
Andere europäische Länder, wie z.B. Frankreich oder Spanien, haben nur eine Dauer der Verbraucherinsolvenz von 1-1,5 Jahren.

Die Zentrumspartei im Deutschen Bundestag, fordert daher eine europaeinheitliche Regelung, die sich an den Richtwerten von Frankreich/Spanien orientiert und den Schuldnern in einem einfachen Verfahren einen schnellen Neustart ermöglichen kann, im Sinne einer größtmöglichen Teilhabe am Sozial und Arbeitsleben.“