Berlin, den 7. Februar 2022. Im Rahmen des kürzlich von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Gesetzentwurfs zur Anhebung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde, soll jetzt auch die Minijobverdienstgrenze von bisher 450 auf 520 Euro im Monat angehoben werden.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestages, kommentiert dies wie folgt:
„Schon 2018 habe ich dem damaligen Gesetzesentwurf der FDP zur Anhebung und Dynamisierung der Minijobverdienstgrenze als einziger zugestimmt. Damals war es schon die Idee, die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung an den Mindestlohn zu koppeln. Die SPD und die Grünen haben diesen Vorstoß jedoch per se abgelehnt.
In weiser Voraussicht auf die wirtschaftliche Entwicklung, habe ich bereits 2021 einen Gesetzesentwurf mit meinem Büro erarbeitet, der die Verdienstobergrenze an die Inflation koppeln sollte. Heute zeigt sich, wie sinnvoll dies für alle Minijobber wäre, um auf einen gerechteren Stundenlohn zu kommen, ohne die Arbeitszeit kürzen zu müssen.
Eine einmalige Anpassung, wie nun durch Heil vorgeschlagen wird nicht ausreichen. Da bei den wirtschaftlichen Gegebenheiten die Minijobber zeitnah wieder benachteiligt wären.
Ein Wechsel in Midijobs ist dagegen für die meisten unattraktiv und wird es auch bei der angedachten neuen Obergrenze von 1600 Euro bleiben. Viele möchten sich in der Regel zum Studium, zur Rente oder eben zum normalen Job etwas dazu verdienen ohne Sozialabgaben zahlen zu wollen.
Die Zentrumspartei begrüßt daher diese Entwicklung und hofft, dass es aber nicht bei der einmaligen Anpassung bleibt, sondern, dass man sich auf ein dynamisiertes Modell einigt.“