Berlin, den 1. Februar 2022. Für Mitarbeiter in der Pflege und in Krankenhäusern gilt ab Mitte März die Impfpflicht. Sie müssen dann ihren Impfstatus dem Arbeitgeber nachweisen. Das Bundesgesundheitsministerium räumt nun aber ein, dass dies nicht konsequent umgesetzt werden kann. Die Gesundheitsämter sind, wie bereits vorher angekündigt, mit der Einzelfallprüfung überfordert. Ungeimpfte können daher in Einzelfällen dennoch weiterarbeiten.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestages, kommentiert dies wie folgt:

„Die Gesundheitsämter haben bereits vorher eindringlich vor der Machbarkeit der Überprüfung gewarnt. Der Ampel war es aber wichtiger ein Zeichen mit der Impfpflicht zu setzen, als ein funktionierendes Konzept vorzulegen.

Die Frage, die sich nun stellt ist, wie die allgemeine Impfpflicht konkret aussehen soll, wenn es in Teilbereichen schon nicht funktioniert diese zu überwachen.

Von der Diskussion um die Impfpflicht in der derzeitigen Situation abgesehen, was hilft mir ein Instrument, welches nicht umsetzbar ist?

Eines haben wir während der Pandemie eindrucksvoll gelernt, die Regierung ist mit der Pandemie-Situation heillos überfordert und teilweise gar nicht handlungsfähig.

Anstatt aus Ihren Fehlern zu lernen, wird die Liste des Unmachbaren nun noch erweitert.

In der derzeitigen Phase der Pandemie mit der Virusvariante Omikron sieht die Zentrumspartei auch keinerlei Veranlassung für eine Impfpflicht.

Andere Schutzmaßnahmen, wie ausreichend bezahlbare Schnelltests zu beschaffen und die Beibehaltung kostenloser Bürgertests, halten wir für deutlich sinnvoller.

Es lohnt sich ein Blick in die Nachbarländer, wie Dänemark oder England zu werfen und dann einen gangbaren Kompromiß zu finden.“