Berlin, den 17. Januar 2022. Der Juraprofessor der Universität Bonn und frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio hat auf Einladung des Vereins „House of Pharma & Healthcare“ in Frankfurt einen Online-Vortrag zum Thema „Corona-Impfpflicht: Ist das in Deutschland überhaupt rechtlich möglich?“ gegeben. Hierbei wurde deutlich, dass es auf diese Frage kein klares Ja oder Nein gibt.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestages, kommentiert dies wie folgt:
„Herr Di Fabio beleuchtet in meinen Augen in seinem Vortrag wirklich ausgezeichnet ohne jeglichen Populismus und nur auf Fakten gestützt die rechtliche Situation der Impfpflicht.
Es wird deutlich wie viele grundrechtliche Abwägungen zu treffen sind und dies mit einer Reihe von Unbekannten. Ein klare Entscheidung pro oder contra gibt es eben nicht.
So stellt die Impfpflicht einen intensiven Grundrechtseingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Ist jetzt Omikron nur eine grippeähnliche Variante und der Impfschutz gegen diese Variante nicht gewährleistet, so könnte der Eingriff unverhältnismäßig sein.
Es kommt für den Eingriff der Corona-Impfung noch erschwerend hinzu, dass man dadurch keinen Langzeitschutz erhält, sondern immer nur für einen doch recht kurzen Zeitraum geschützt wird.
Leider werden diese ganzen zutreffenden und zu berücksichtigenden Abwägungen bei diesem eben doch sehr schwerwiegenden Eingriff von unserer Ampel-Regierung nicht so transparent dargestellt, sondern eher einseitig und lenkend.
Es wäre wünschenswert die Debatte auf der öffentlichen Bühne öfters so nüchtern und sachlich zu führen und somit für Transparenz und eine echte Abwägung der Interessen zu sorgen.
Auch der Ethikrat hat seine Empfehlung zur allgemeinen Impfpflicht relativiert. Man sei revisionsoffen bei neuen Erkenntnissen, wie zu der Omikron-Variante.
Eben diese Revisionsoffenheit sollten wir hoffentlich auch von der Ampel erwarten können.“