Berlin, 30. November 2021. Gemeinsam in den nächsten Lockdown: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerden gegen die Bundesnotbremse zurückgewiesen. Die Richter entschieden am Dienstag, die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien als Bestandteile des staatlichen Schutzkonzepts gegen die Corona-Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.
Uwe Witt, Mitglied im Deutschen Bundestag, hierzu:
„Das gemeinsame Abendessen der Verfassungsrichter zu Beginn des Verfahrens mit der Bundeskanzlerin und einigen Ministern hat seine Wirkung nicht verfehlt.
Würde man auf unteren Ebenen deswegen als befangen gelten, ist es hier bei den höchsten Richtern des Landes kein Hinderungsgrund ein „unabhängiges“ Urteil zu verfassen.
Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der CDU und ehemaliges Mitglied des Bundesvorstands der CDU, hat seiner Parteifreundin Angela Merkel sicher nicht rein zufällig in die Hände gespielt.
Es ist mehr als bedenklich, dass unsere Gewaltenteilung in der Art unterlaufen werden kann und dass das höchste Gericht die Freiheitsrechte der Bürger nicht länger zu schützen vermag. Der nächste Lockdown ist so nur eine Frage der Zeit.
Es muss Aufgabe der AfD sein diese Verfilzungen aufzubrechen und wieder für unabhängige Gerichte zu sorgen.“