Witt: Sozialleistungen in Millionenhöhe verschwinden ins Ausland

Berlin, 24. März 2020. Seit Einführung der SEPA-Verordnung im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist es gesetzlich möglich, Sozialleistungen nach SGB II und SGB III (Hartz IV und Arbeitslosengeld I) direkt auf ausländische Konten überweisen zu lassen. Bis dahin war es den Ämtern nur gestattet, Überweisungen auf deutsche Konten zu tätigen. Forderungen gegenüber Kunden der Jobcenter oder der…