In jeder Woche widmet sich Uwe Witt als Bundestagsabgeordneter zahlreichen Themen aus der Tagespolitik, die den Alltag der Bürger stark beeinflussen und dennoch zu wenig Beachtung im politischen Diskurs erfahren.

Zu Beginn der Woche kritisierte Uwe Witt den mangelnden Verbraucherschutz in der Europäischen Union. Der Skandal um die Beatmungsgeräte von Philips Respironics habe diese Defizite wieder deutlich gemacht. Während Philipps in den USA schon 2015 Atemgeräte mit einem gesundheitsschädlichen Schaumstoff zurückrufen musste und seit Ende Januar vorerst gar keine Beatmungsgeräte mehr in den USA verkaufen darf, wurden diese Geräte in Deutschland erst im Juni 2021 zurückgerufen.

Witt beschäftigte sich in einem weiteren Beitrag kritisch mit den sog. Wirtschaftsweisen, Interne Querelen und persönliche Interessen würden zunehmend die Arbeit in den Beratungsgremien der Bundesregierung dominieren.

Die aktuelle politische Strategie, speziell von links-grünen Parteien, im Umgang mit der Automobilindustrie in Europa, insbesondere in Deutschland, wertete Witt als Ursache für erhebliche wirtschaftliche Schäden. Die rigorose Förderung von Elektromobilität und das geplante Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2035 würden eine ganze Branche unter Druck setzen, ohne realistische Alternativen oder ausreichende Übergangsfristen zu bieten.

Witt sprach sich in der Rentendiskussion dafür aus, die Kosten bei den Fremdrenten zu reduzieren, indem man Berechtigte dazu verpflichtet, ihre Rente in den Herkunftsländern ebenfalls in Anspruch zu nehmen, um durch eine Verrechnung die deutschen Kassen zu entlasten. In einem weiteren Debattenbeitrag warnte Witt vor einer politischen Instrumentalisierung des Grundgesetzes durch links-grüne Kräfte.

Die größte Aufmerksamkeit fand in dieser Woche aber die jüngst im Bundestag beschlossene Initiative von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Uwe Witt, Mitglied des Bundestags, kommentierte:

„Die jüngst im Bundestag beschlossene Initiative von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die auch von der CDU unterstützt wird, wirft erhebliche Bedenken auf, insbesondere in Bezug auf die geplante Übertragung größerer Machtbefugnisse auf die WHO. Die Verantwortung für die Gesundheit der Bürger muss bei den einzelnen Staaten verbleiben und nicht an undemokratische supranationale Organisationen abgetreten werden, die mitnichten neutral und unabhängig oder allein medizinischen und moralischen Standards verpflichtet sind. Schließlich wird die WHO zum weitaus größten Teil von Unternehmen, etwa aus der Pharma-Branche, oder durch Nichtregierungs- und Privatorganisationen finanziert. Diese verfolgen damit natürlich eigene Ziele.

Die geplante Stärkung der WHO und der damit verbundene Pandemievertrag sehen vor, dass die Organisation in Zukunft die Möglichkeit haben soll, sich über nationale Kompetenzen und Zuständigkeiten hinwegzusetzen, wenn es um zur Pandemie erklärte Situationen geht. Dies ist ein direkter Angriff auf die nationale Souveränität und ein Missbrauch einer ursprünglich zur Gesundheitsvorsorge gegründeten Organisation für ideologische Zwecke. Es ist inakzeptabel, dass nicht nur gesundheitliche, sondern auch ökologische und wirtschaftliche Faktoren als Begründung für diese weitreichenden Eingriffe herangezogen werden sollen.

Die Begeisterung weiter Teile der deutschen politischen Landschaft für die WHO ist ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Es scheint, als ob diese Parteien die Verantwortung für unpopuläre Eingriffe in die Selbstbestimmungsrechte, Freiheitsrechte und Bürgerrechte der Menschen in Deutschland auf eine supranationale Organisation abwälzen wollen. So wollen sie ihre ideologischen Ziele durchsetzen, ohne direkt oder persönlich zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Die Erfahrungen während der erklärten Corona-Pandemie haben gezeigt, wie schnell und massiv Grundrechte beschnitten werden können. Bürger wurden unter massiven staatlichen Druck gesetzt, Behandlungsmaßnahmen zu akzeptieren, die viele nicht wollten und die sich im Nachhinein als gesundheitsschädlich herausgestellt haben. Laut einer Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Statistischen Bundesamts gab es erhebliche gesundheitliche Schäden durch verordnete Maßnahmen. Diese Erfahrungen machen deutlich, dass die jetzigen Beschlüsse des Bundestages und die Vorhaben der WHO, die besonders von Gesundheitsminister Karl Lauterbach befürwortet werden, strikt abzulehnen sind.

Es ist von größter Bedeutung, dass die Gesundheitspolitik in den Händen der nationalen Staaten bleibt und dass die Bürgerrechte und die nationale Souveränität gewahrt werden. Der aktuelle dirigistische Kurs der freiheitsfeindlichen deutschen Parteien und der WHO in dieser Angelegenheit ist daher entschieden abzulehnen.”

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19 hours ago
Uwe Witt, MdB

Wie dem neuen Haushaltsentwurf zu entnehmen ist, beabsichtigt die Ampel bereits zum vierten Mal in drei Jahren Kürzungen an der Rente vorzunehmen. Alles in allem summiert sich der Beitrag der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung nach dem Wunsch der Ampel bis 2027 auf über 8,8 Milliarden Euro!

Wer sich jetzt fragt, warum Gelder des Bundes in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fließen und warum diese Kürzungen gravierende gesellschaftliche Folgen haben werden, hier kurz ein paar Grundlagen zu Ihrer Rentenversicherung.

Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung bestehen, was viele eben nicht wissen, nicht nur aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber. Auch der Staat beteiligt sich an der Finanzierung. Dies erfolgt nicht freiwillig, sondern der Bund ist danach gemäß § 213 SGB VI verpflichtet. Hierfür werden der Rentenversicherung Steuermittel in Form von Bundeszuschüssen und weiteren Bundesmitteln überwiesen. 2023 waren dies insgesamt rund 112,4 Milliarden Euro.

Der Hintergrund dieser Zuschüsse ist dabei aber nicht die Rentenversicherung zu subventionieren, vielmehr wird der Rentenversicherung ein Großteil der Kosten für sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen.

Diese Zuschüsse gibt es bereits seit der Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 und machten damals rund 24 % der gesamten Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung aus. 2023 waren es nur noch 22%, obwohl die versicherungsfremden Leistungen stetig steigen und immer weiter ausufern.

Diese drastischen Kürzungen der Bundeszuschüsse bedeuten nichts anderes als zeitnahe Beitragserhöhungen für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da die Rücklagen der DRV endlich sind. Die Bundesregierung geht im Rentenpaket II bereits selbst davon aus, dass ab 2028 der Beitragssatz von 18,6% auf 20 Prozent steigen muss. Mit diesen Kürzungen rechnen Experten mit einer Steigung auf mindestens 20,1%.

Im Klartext: Die auf uns zukommenden steigenden Beitragssätze in der Rentenversicherung sind nicht das Problem einer steigenden Anzahl von Rentnern, sondern einer geringeren Beteiligung der Staatsquote an der Rente. Dies in Zeiten in denen Deutschland knapp hinter Belgien die höchste Abgaben- und Steuerlast aller Industrienationen zu tragen hat.

Dabei sollte auch nicht vergessen werden, dass bereits 2005 die Steuerpflicht für Rentner eingeführt wurde. Der Staat bestraft die Rentner also gleich doppelt. Er kürzt seine Zuschüsse, wodurch die Beitragszahler seine Aufgaben mitübernehmen müssen, und erhält von den Rentnern zusätzliche Steuergelder. Anstatt diese zusätzlichen Steuergelder zumindest im Sinne der Rentner zu investieren und z.B. den Rentenfaktor positiv zu verändern, wovon alle Rentner profitieren könnten oder in einen seriösen Staatsfonds zu investieren, verwendet er das Geld komplett anders.
Wie sich das konkret auf Sie auswirkt, folgt morgen in einem zweiten Teil. Seien Sie gespannt

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Wie dem neuen Haushaltsentwurf zu entnehmen ist, beabsichtigt die Ampel bereits zum vierten Mal in drei Jahren Kürzungen an der Rente vorzunehmen. Alles in allem summiert sich der Beitrag der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung nach dem Wunsch der Ampel bis 2027 auf über 8,8 Milliarden Euro!

Wer sich jetzt fragt, warum Gelder des Bundes in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fließen und warum diese Kürzungen gravierende gesellschaftliche Folgen haben werden, hier kurz ein paar Grundlagen zu Ihrer Rentenversicherung.

Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung bestehen, was viele eben nicht wissen,  nicht nur aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber. Auch der Staat beteiligt sich an der Finanzierung. Dies erfolgt nicht freiwillig, sondern der Bund ist danach gemäß  § 213 SGB VI verpflichtet. Hierfür werden der Rentenversicherung Steuermittel in Form von Bundeszuschüssen und weiteren Bundesmitteln überwiesen. 2023 waren dies insgesamt rund 112,4 Milliarden Euro.

Der Hintergrund dieser Zuschüsse ist dabei aber nicht die Rentenversicherung zu subventionieren, vielmehr wird der Rentenversicherung ein Großteil der Kosten für sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen erstattet. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. 

Diese Zuschüsse gibt es bereits seit der Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 und machten damals  rund 24 % der gesamten Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung aus. 2023 waren es nur noch 22%, obwohl die versicherungsfremden Leistungen stetig steigen und immer weiter ausufern.

Diese drastischen Kürzungen der Bundeszuschüsse bedeuten nichts anderes als zeitnahe Beitragserhöhungen für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da die Rücklagen der DRV endlich sind. Die Bundesregierung geht im Rentenpaket II bereits selbst davon aus, dass ab 2028 der Beitragssatz von 18,6% auf 20 Prozent steigen muss. Mit diesen Kürzungen rechnen Experten mit einer Steigung auf mindestens 20,1%.

Im Klartext: Die auf uns zukommenden steigenden Beitragssätze in der Rentenversicherung sind nicht das Problem einer steigenden Anzahl von Rentnern, sondern einer geringeren Beteiligung der Staatsquote an der Rente. Dies in Zeiten in denen Deutschland knapp hinter Belgien die höchste Abgaben- und Steuerlast  aller Industrienationen zu tragen hat.

Dabei sollte auch nicht vergessen werden, dass bereits 2005 die Steuerpflicht für Rentner eingeführt wurde. Der Staat bestraft die Rentner also gleich doppelt. Er kürzt seine Zuschüsse, wodurch die Beitragszahler seine Aufgaben mitübernehmen müssen, und erhält von den Rentnern zusätzliche Steuergelder. Anstatt diese zusätzlichen Steuergelder zumindest im Sinne der Rentner zu investieren und z.B. den Rentenfaktor positiv zu verändern, wovon alle Rentner profitieren könnten oder in einen seriösen Staatsfonds zu investieren, verwendet er das Geld komplett anders.
Wie sich das konkret auf Sie auswirkt, folgt morgen in einem zweiten Teil. Seien Sie gespannt

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2 days ago
Uwe Witt, MdB

Von 2019-2021 war ich ordentliches Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. Nunmehr wurden erstmalig die sogenannten „RKI-FILES“ ungeschützt durch eine Whistleblowerin öffentlich gemacht. Persönlich bin ich schockiert, wie weit, die sehr häufigen Informationen des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn an unseren Ausschuss, nicht mit der medizinischen Realität der jetzt veröffentlichten „Files“ in Einklang zu bringen sind.

Diese bewusste Täuschung des Gesundheitsausschusses verlangt nach einem Corona-Untersuchungsausschuss. Doch zunächst zu den RKI-FILES, dessen Kern ist, dass das RKI nicht auf rein wissenschaftlicher Basis die Politik beraten hat und Politik sich dann danach gerichtet hat, sondern dass vielmehr die Gesundheitsminister Spahn und Lauterbach in den engeren Bereich der RKI-Expertise hineinregiert haben, anstatt sich auf politische Entscheidungen zu beschränken. Die Politik konnte so entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen und ihrer Bedenken willkürlich unsere Grundrechte massiv einschränken. Dies mit tatkräftiger Hilfe und unter dem Applaus der Mainstreammedien, insbesondere der öffentlich-rechtlichen und ohne merkliche Gegenwehr der Justiz.

Seltsamerweise schweigen genau diese Medien auch in großen Teilen über die Veröffentlichung der „RKI-Files“ und dem damit zusammenhängenden großen Skandal bzw. verharmlosen als sogenannte „Faktenchecker“ die Erkenntnisse der Dokumente. Die Veröffentlichung dieser Fakten wird natürlich nur von „Querdenkern“ gefeiert.

Warum sollte es auch die Bürger interessieren, dass Spahn im Oktober 2021 allen die sogenannte „Booster-Impfung“ öffentlich empfohlen hat, obwohl diese laut RKI-Files von der Ständigen Impfkommission (Stiko) noch gar nicht empfohlen worden war. Daneben legte Spahn auch die „doppelte Impfung von Genesenen“ nahe, wozu damals weder dem RKI noch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Daten vorlagen.

Auch über die fehlende Wirksamkeit von Masken und die Nebenwirkungen der Impfungen, allein schon aufgrund der Verkürzung des Zulassungsprozesses für die „Corona-Impfstoffe“ um die kritische Phase III, diskutierte das RKI ausführlich. Bei den Phase-III-Studien handelt es sich im Übrigen um klinische Studien, bei denen das Arzneimittel an einem größeren Patientenkollektiv erprobt wird, um zu sehen, ob sich die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit auch bei vielen unterschiedlichen Patienten bestätigen lässt ("Proof of Concept of Clinical Efficacy and Safety"). In Deutschland wurde damit kurzerhand die gesamte Bevölkerung zu Probanden der Phase III Studie.

Ebenfalls wird deutlich, dass Schulschließungen nicht notwendig gewesen wären und Kinder fälschlicherweise als Pandemietreiber gebrandmarkt wurden und entgegen dem fachlichen Rat geimpft werden sollten. Hunderttausende zerstörte Kindheiten ist die niederschmetternde Botschaft hinter diesen Fakten .

Leider wissen alle beteiligten Parteien trotz aller veröffentlichten Fakten es bisher zu verhindern, dass dieser Skandal in einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wird. Nicht mal Karl Lauterbach musste als Gesundheitsminister seinen Hut nehmen, sondern konnte dank der Impfempfehlungen noch seinen Freuden in der Pharmaindustrie zu einem guten Geschäft verhelfen.

Es haben nicht nur Politiker und Journalisten dazu beigetragen unsere Gesellschaft zu spalten, sondern Millionen Bundesbürger, die sich bis heute weigern die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. So können sich die Verantwortlichen der Verantwortung entziehen und unsere Freiheitsgrundrechte sind nach wie vor akut gefährdet. Die Regierung kann bei einer neuen „Pandemie“ wieder den Ausnahmezustand ausrufen und das tun, was sie möchte. Vielleicht ist es aber dieses Mal auch der Klimawandel oder der Kampf gegen rechts!

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Von 2019-2021 war ich ordentliches Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. Nunmehr wurden erstmalig die sogenannten „RKI-FILES“ ungeschützt durch eine Whistleblowerin öffentlich gemacht. Persönlich bin ich schockiert, wie weit, die sehr häufigen Informationen des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn an unseren Ausschuss, nicht mit der medizinischen Realität der jetzt veröffentlichten „Files“ in Einklang zu bringen sind. 

Diese bewusste Täuschung des Gesundheitsausschusses verlangt nach einem Corona-Untersuchungsausschuss. Doch zunächst zu den RKI-FILES, dessen Kern ist, dass das RKI nicht auf rein wissenschaftlicher Basis die Politik beraten hat und Politik sich dann danach gerichtet hat, sondern dass vielmehr die Gesundheitsminister Spahn und Lauterbach in den engeren Bereich der RKI-Expertise hineinregiert haben, anstatt sich auf politische Entscheidungen zu beschränken. Die Politik konnte so entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen und ihrer Bedenken willkürlich unsere Grundrechte massiv einschränken. Dies mit tatkräftiger Hilfe und unter dem Applaus der Mainstreammedien, insbesondere der öffentlich-rechtlichen und ohne merkliche Gegenwehr der Justiz.

Seltsamerweise schweigen genau diese Medien auch in großen Teilen über die Veröffentlichung der „RKI-Files“ und dem damit zusammenhängenden großen Skandal bzw. verharmlosen als sogenannte „Faktenchecker“ die Erkenntnisse der Dokumente. Die Veröffentlichung dieser Fakten wird natürlich nur von „Querdenkern“ gefeiert.

Warum sollte es auch die Bürger interessieren, dass Spahn im Oktober 2021 allen die sogenannte „Booster-Impfung“ öffentlich empfohlen hat, obwohl diese laut RKI-Files von der Ständigen Impfkommission (Stiko) noch gar nicht empfohlen worden war. Daneben legte Spahn auch die „doppelte Impfung von Genesenen“ nahe, wozu damals weder dem RKI noch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Daten vorlagen.

Auch über die fehlende Wirksamkeit von Masken und die Nebenwirkungen der Impfungen, allein schon aufgrund der Verkürzung des Zulassungsprozesses für die „Corona-Impfstoffe“ um die kritische Phase III, diskutierte das RKI ausführlich. Bei den Phase-III-Studien handelt es sich im Übrigen um klinische Studien, bei denen das Arzneimittel an einem größeren Patientenkollektiv erprobt wird, um zu sehen, ob sich die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit auch bei vielen unterschiedlichen Patienten bestätigen lässt (Proof of Concept of Clinical Efficacy and Safety). In Deutschland wurde damit kurzerhand die gesamte Bevölkerung zu Probanden der Phase III Studie.

Ebenfalls wird deutlich, dass Schulschließungen nicht notwendig gewesen wären und Kinder  fälschlicherweise  als Pandemietreiber gebrandmarkt wurden und entgegen dem fachlichen Rat geimpft werden sollten. Hunderttausende zerstörte Kindheiten ist die niederschmetternde Botschaft hinter diesen Fakten .

Leider wissen alle beteiligten Parteien trotz aller veröffentlichten Fakten es bisher zu verhindern, dass dieser Skandal in einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wird. Nicht mal Karl Lauterbach musste als Gesundheitsminister seinen Hut nehmen, sondern konnte dank der Impfempfehlungen noch seinen Freuden in der Pharmaindustrie zu einem guten Geschäft verhelfen.

Es haben nicht nur Politiker und Journalisten dazu beigetragen unsere Gesellschaft zu spalten, sondern Millionen Bundesbürger, die sich bis heute weigern die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. So können sich die Verantwortlichen der Verantwortung entziehen und unsere Freiheitsgrundrechte sind nach wie vor akut gefährdet. Die Regierung kann bei einer neuen „Pandemie“ wieder den Ausnahmezustand ausrufen und das tun, was sie möchte. Vielleicht ist es aber dieses Mal auch der Klimawandel oder der Kampf gegen rechts!

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3 days ago
Uwe Witt, MdB

In dieser Freibadsaison sollte alles besser werden. Erhöhte Zäune, Kameraüberwachung und Ausweiskontrollen sollten nach den Gewaltvorfällen in den letzten Jahren in den Berliner Freibädern für mehr Sicherheit sorgen. Stolze 2,5 Millionen Euro sind für Sicherheitsmaßnahmen in die Hand genommen worden.

Bereits früh in der Saison wurden erste Erfolge aus den Hochsichereitsfreibädern vermeldet. Tagtäglich waren trotz kühler Temperaturen im Fernsehen Bilder aus Berliner Freibädern zu sehen, die gähnend leer waren und eine sichere Ruhe ausstrahlten. Interviewte Rentner durften von ihren entspannten Schwimmeinlagen berichten und dem guten Verhältnis zum Sicherheitspersonal.

Die trügerische Ruhe hielt genau bis zum ersten heißen Tag dieses Jahres am vergangenen Samstag, an dem sich das Freibad Gropiusstadt in Berlin-Neukölln gut füllte. Zügig kam es zu einem Massenangriff von rund 20 jungen Männern mit Migrationshintergrund auf zwei Brüder im Alter von 14 und 15 Jahren, die trotz aller Security Faustschläge im Gesicht zu spüren bekamen. Die Angreifer konnten ungeachtet aller Sicherheitsmaßnahmen vor dem Eintreffen der Polizei flüchten.

Einzig und allein die Schließung des Freibades konnte weitere Gefahrensituationen vermeiden. Die Illusion eines sicheren Kurzurlaubs im Freibad wurde so innerhalb kürzester Zeit wieder zunichte gemacht.

Dieses Ereignis zeigt, dass sich tiefsitzende Probleme nicht mit oberflächlichen Maßnahmen lösen lassen. Als allererstes muss jedoch das Problem klar benannt werden, um entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

Der Zustrom von Millionen Menschen aus unterschiedlichsten Kulturkreisen hat neue Herausforderungen mit sich gebracht, die mittels Integration bisher nicht gelöst werden konnten. Die Randalierer folgen einem archaischen Weltbild, das mit den Werten unserer Gesellschaft nicht kompatibel ist. Dazu gehören Gewaltverherrlichung, Macho-Kultur und eine mangelnde Achtung der Rechte und Freiheiten anderer, besonders der von Frauen. Ein grundlegendes Problem ist zudem die fehlende Anerkennung und Respekt vor unseren staatlichen Autoritäten und Regeln. Dies zeigt sich in offener Missachtung von Hausordnungen, Respektlosigkeit gegenüber dem Personal und der Polizei und einer generellen Ignoranz gegenüber unseren Gesetzen. Da bisher weder von Politik noch Justiz klare Grenzen gesetzt worden, sondern falsch verstandene Toleranz regierte, hat sich die Missachtung unserer Ordnungsbehörden weiter manifestiert.

Polizei und Justiz müssen zur Erhaltung unseres Rechtsstaates endlich damit beginnen konsequent alle Straftaten zu ahnden und den Ihnen gebührenden Respekt einzufordern. Wer dem nicht folgen kann, hat sein Gastrecht verwirkt.

Ohne klare Grenzen und Forderungen zur Integration wird demnächst nicht nur das Freibad zur No-Go-Area, sondern auch das Kino, die Einkaufsmeile und der Spielplatz um die Ecke.

Dieser Artikel wurde von der Landesvorsitzenden NRW des Bündnis Deutschland, Corina Bülow, geschrieben.

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Bereits früh in der Saison wurden erste Erfolge aus den Hochsichereitsfreibädern vermeldet. Tagtäglich waren trotz kühler Temperaturen im Fernsehen Bilder aus Berliner Freibädern zu sehen, die gähnend leer waren und eine sichere Ruhe ausstrahlten. Interviewte Rentner durften von ihren entspannten Schwimmeinlagen berichten und dem guten Verhältnis zum Sicherheitspersonal.

Die trügerische Ruhe hielt genau bis zum ersten heißen Tag dieses Jahres  am vergangenen Samstag, an dem sich das Freibad Gropiusstadt in Berlin-Neukölln  gut füllte. Zügig kam es zu einem Massenangriff von rund 20 jungen Männern mit Migrationshintergrund auf zwei Brüder im Alter von 14 und 15 Jahren, die trotz aller Security Faustschläge im Gesicht zu spüren bekamen. Die Angreifer konnten ungeachtet aller  Sicherheitsmaßnahmen vor dem Eintreffen der Polizei flüchten. 

Einzig und allein die Schließung des Freibades konnte weitere Gefahrensituationen vermeiden. Die Illusion eines sicheren Kurzurlaubs im Freibad wurde so innerhalb kürzester Zeit wieder zunichte gemacht.

Dieses Ereignis zeigt, dass sich tiefsitzende Probleme nicht mit oberflächlichen Maßnahmen lösen lassen. Als allererstes muss jedoch das Problem klar benannt werden, um entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

Der Zustrom von Millionen Menschen aus unterschiedlichsten Kulturkreisen hat neue Herausforderungen mit sich gebracht, die mittels Integration bisher nicht gelöst werden konnten. Die Randalierer folgen einem archaischen Weltbild, das mit den Werten unserer Gesellschaft nicht kompatibel ist. Dazu gehören Gewaltverherrlichung, Macho-Kultur und eine mangelnde Achtung der Rechte und Freiheiten anderer, besonders der von Frauen. Ein grundlegendes Problem ist zudem die fehlende Anerkennung und Respekt vor unseren staatlichen Autoritäten und Regeln. Dies zeigt sich in offener Missachtung von Hausordnungen, Respektlosigkeit gegenüber dem Personal und der Polizei und einer generellen Ignoranz gegenüber unseren Gesetzen. Da bisher weder von Politik noch Justiz klare Grenzen gesetzt worden, sondern falsch verstandene Toleranz regierte, hat sich die Missachtung unserer Ordnungsbehörden weiter manifestiert.

Polizei und Justiz müssen zur Erhaltung unseres Rechtsstaates endlich damit beginnen konsequent alle Straftaten zu ahnden und den Ihnen gebührenden Respekt einzufordern. Wer dem nicht folgen kann, hat sein Gastrecht verwirkt.

Ohne klare Grenzen und Forderungen zur Integration wird demnächst nicht nur das Freibad zur No-Go-Area, sondern auch das Kino, die Einkaufsmeile und der Spielplatz um die Ecke.

Dieser Artikel wurde von der Landesvorsitzenden NRW des Bündnis Deutschland, Corina Bülow, geschrieben.

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4 days ago
Uwe Witt, MdB

Nicht, dass ich es an dieser Stelle schon oft genug prophezeit und später mit Zahlen belegt hätte, aber nun sollte es selbst der letzte Ampelpolitiker kapieren: Das Bürgergeld ist gescheitert.

Hier die Fakten:
Durch die Einführung des Bürgergeldes sollte die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen durch Qualifikation und eine engere Betreuung verbessert werden. Eine Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt jedoch, dass über 50% der vermittelten Bürgergeldempfänger nach drei Monaten wieder auf Sozialleistungen angewiesen sind. Damit hat sich dieser Wert im Gegensatz zu den Vorjahren, vor der Einführung des Bürgergelds, weiter verschlechtert. Dies zusätzlich vor dem Hintergrund, dass bei arbeitslosen Empfängern von Bürgergeld (SGB 2) die Vermittlungsquote nach Angaben der BA im vergangenen Jahr ohnehin nur bei 5,9 % lag. Laut einer Studie von Enzo Weber haben seit Einführung des Bürgergelds sogar 5,7 Prozent weniger Menschen in der Grundsicherung einen Job aufgenommen.

Anstatt nun zu realisieren, dass das zudem mit fast 30 Milliarden pro Jahr enorm kostenintensive Projekt Bürgergeld eine absolute Fehlentscheidung der Ampel war, schiebt man die Gründe für die schlechten Zahlen auf die selbst verursachte schlechte Konjunktur und darauf, dass der Arbeitsmarkt nach Fachkräften und nicht nach Hilfskräften verlangt. Das macht natürlich Sinn, wenn das Bürgergeld sich schließlich dadurch auszeichnen soll Langzeitarbeitslose bedarfsgerecht zu qualifizieren, um den großen Fachkräftemangel zu kompensieren. Allein das ist schon pure Satire, aber es kommt noch besser.

Denn dass dies nur ein Teil der Wahrheit ist, warum 4 Millionen erwerbsfähige Bürgergeldempfänger lieber zu Hause bleiben, ahnt dabei das Bundesarbeitsministerium selbst.

Nach Auffassung des Ministeriums sind nämlich ein weiterer Grund die hohen Wohnkosten, die aufgrund der Energiepreise gestiegen sind und sich damit negativ auf die Arbeitsmarktintegration auswirken, da „,wenn das Lohnniveau der jeweiligen Arbeitsverhältnisse nicht zumindest entsprechend gestiegen ist“, sich das Arbeiten wohl nicht lohnt.

Hier kommen wir zum Kern des Ganzen, den fehlenden Lohnabstand zwischen Nettoeinkommen und Bürgergeld, den nicht nur ich von Anfang an kritisiert habe. Denn für die meisten Bürgergeldempfänger ist die Aufnahme einer Arbeit ein deutliches Minusgeschäft bei der derzeitig hohen Abgaben- und Steuerlast. Aber dieses Problem wird von der Regierung totgeschwiegen und mit einer Erhöhung des Mindestlohns nur untauglich angegangen.

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, bedarf es nicht nur einer Politik, die mehr Netto vom Brutto gewährleistet, sondern auch das Verständnis, dass eine Grundsicherung nur für diejenigen geleistet werden kann, die aus eigenen Kräften nicht in der Lage sind für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Beides ist von der Ampel nicht zu erwarten.

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Hier die Fakten:
Durch die Einführung des Bürgergeldes sollte die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen durch Qualifikation und eine engere Betreuung verbessert werden. Eine Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt jedoch, dass über 50% der vermittelten Bürgergeldempfänger nach drei Monaten wieder auf Sozialleistungen angewiesen sind. Damit hat sich dieser Wert im Gegensatz zu den Vorjahren, vor der Einführung des Bürgergelds, weiter verschlechtert. Dies zusätzlich vor dem Hintergrund, dass bei arbeitslosen Empfängern von Bürgergeld (SGB 2) die Vermittlungsquote nach Angaben der BA im vergangenen Jahr ohnehin nur bei 5,9 % lag. Laut einer Studie von Enzo Weber haben seit Einführung des Bürgergelds sogar 5,7 Prozent weniger Menschen in der Grundsicherung einen Job aufgenommen.

Anstatt nun zu realisieren, dass das zudem mit fast 30 Milliarden pro Jahr enorm kostenintensive Projekt Bürgergeld eine absolute Fehlentscheidung der Ampel war, schiebt man die Gründe für die schlechten Zahlen auf die selbst verursachte schlechte Konjunktur und darauf, dass der Arbeitsmarkt nach Fachkräften und nicht nach Hilfskräften verlangt. Das macht natürlich Sinn, wenn das Bürgergeld sich schließlich dadurch auszeichnen soll Langzeitarbeitslose bedarfsgerecht zu qualifizieren, um den großen Fachkräftemangel zu kompensieren. Allein das ist schon pure Satire, aber es kommt noch besser.

Denn dass dies nur ein Teil der Wahrheit ist, warum 4 Millionen erwerbsfähige Bürgergeldempfänger lieber zu Hause bleiben, ahnt dabei das Bundesarbeitsministerium selbst.

Nach Auffassung des Ministeriums sind nämlich ein weiterer Grund die hohen Wohnkosten, die aufgrund der Energiepreise gestiegen sind und sich damit negativ auf die Arbeitsmarktintegration auswirken, da „,wenn das Lohnniveau der jeweiligen Arbeitsverhältnisse nicht zumindest entsprechend gestiegen ist“, sich das Arbeiten wohl nicht lohnt.

Hier kommen wir zum Kern des Ganzen, den fehlenden Lohnabstand zwischen Nettoeinkommen und Bürgergeld, den nicht nur ich von Anfang an kritisiert habe. Denn für die meisten Bürgergeldempfänger ist die Aufnahme einer Arbeit ein deutliches Minusgeschäft bei der derzeitig hohen Abgaben- und Steuerlast. Aber dieses Problem wird von der Regierung totgeschwiegen und mit einer Erhöhung des Mindestlohns nur untauglich angegangen.

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, bedarf  es nicht nur einer Politik, die mehr Netto vom Brutto gewährleistet, sondern auch das Verständnis, dass eine Grundsicherung nur für diejenigen geleistet werden kann, die aus eigenen Kräften nicht in der Lage sind für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Beides ist von der Ampel nicht zu erwarten.

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5 days ago
Uwe Witt, MdB

Wenn ein Gesetz absolut keinen Sinn macht und garantiert nicht zum Wohle des Patienten ist, dann handelt es sich um eine neue Reform aus dem Hause Lauterbach.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich seine Eckpunkte für eine Notfallreform vorgestellt. Diese macht ohne eine bereits umgesetzte Krankenhausreform an sich schon keinen Sinn, denn die Reform sieht unter anderem die flächendeckende Errichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern vor. Aber wenn noch nicht absehbar ist, welche der noch vorhandenen Krankenhäuser überleben werden, ist das schwerlich planbar. Die Frage, woher das zusätzliche Personal für die INZ kommen soll, bei dem vorherrschenden Ärzte- und Pflegekräftemangel, lässt Lauterbach selbstverständlich offen.

Weiter ist auch eine engere Verbindung der Notrufnummern 112 und 116117 und der Ausbau der notdienstlichen Leistungen durch die niedergelassenen Ärzte geplant. So soll schneller per Telemedizin entschieden werden können, ob ein Notfall vorliegt oder ob die Person nicht doch auf einen Termin in einer Praxis warten kann.

Auch hier muss man nicht lange nachdenken, um die offensichtlichen Fehler zu finden. Denn dies würde eine telemedizinische Versorgung 24/7, sowie eine zusätzliche aufsuchende Versorgung durch Hausärzte ebenfalls rund um die Uhr bedeuten. Weiter würde der Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern mit telemedizinischer Anbindung erforderlich sein, samt gesetzlicher Mindestöffnungszeiten an allen Standorten mit Integrierten Notfallzentren. Last but not least müsste der Einsatz von Pflege- und Sozialdiensten durch die Leitstellen jederzeit gewährleistet sein.

Hier stellen sich nun folgende Fragen: mit welchen Ärzten soll dies umgesetzt werden? Mit den Hausärzten aus den Praxen, die Lauterbach gerade kaputt spart und so unwirtschaftlich macht, dass diese reihenweise schließen? Wer übernimmt die zusätzlichen finanziellen Kosten für diese neuen Angebote, die teilweise unwirtschaftliche Parallelstrukturen zu den Hausarztpraxen darstellen? Fragen, auf die Lauterbach ebenfalls keine Antworten gibt.

Zudem sehen die Länder ihre Planungshoheit in Gefahr und befürchten inhaltlich falsche Eingriffe in den Rettungsdienst.

Unbestritten ist, dass an einer bedarfsgerechten Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsebene gearbeitet werden muss, denn viele der Patienten in den Notaufnahmen sind nachgewiesenermaßen keine echten Notfälle und verlängern die bereits viel zu langen Wartezeiten von mehreren Stunden erheblich.

Viel wichtiger wäre daher, erst einmal die Voraussetzungen für eine funktionierende Reform der Akut- und Notfallversorgung zu schaffen. Dies würde zunächst die Stärkung der ambulanten und stationären Versorgung bedeuten, damit die Notaufnahmen der Krankenhäuser sich auf Fälle konzentrieren können, die wirklich deren Infrastruktur benötigen. Dagegen sprechen allerdings die übrigen Reformen aus der Feder von Lauterbach, die gerade diese Strukturen massiv schwächen.

Weiter muss durch eine Aufklärungskampagne ein Verständnis bei den Patienten für die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung entwickelt werden, sowie über deren sachgerechter Inanspruchnahme informiert werden.

Nicht ohne Grund lehnen Ärzte, Krankenhäuser und Sanitäter auch dieses Machwerk der Ampel in der vorhandenen Form ab. Die Notfallreform ist genauso unausgegoren und kontraproduktiv , wie die Krankenhaus- oder die Apothekenreform. Lauterbach will und kann einfach nicht für den Patienten arbeiten.

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Wenn ein Gesetz absolut keinen Sinn macht und garantiert nicht zum Wohle des Patienten ist, dann handelt es sich um eine neue Reform aus dem Hause Lauterbach.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich seine Eckpunkte für eine Notfallreform vorgestellt. Diese macht ohne eine bereits umgesetzte Krankenhausreform an sich schon keinen Sinn, denn die Reform sieht unter anderem die flächendeckende Errichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern vor. Aber wenn noch nicht absehbar ist, welche der noch vorhandenen Krankenhäuser überleben werden, ist das schwerlich planbar. Die Frage, woher das zusätzliche Personal für die INZ kommen soll, bei dem vorherrschenden Ärzte- und Pflegekräftemangel, lässt Lauterbach selbstverständlich offen.

Weiter ist auch eine engere Verbindung der Notrufnummern 112 und 116117 und der Ausbau der notdienstlichen Leistungen durch die niedergelassenen Ärzte geplant. So soll schneller per Telemedizin entschieden werden können, ob ein Notfall vorliegt oder ob die Person nicht doch auf einen Termin in einer Praxis warten kann.

Auch hier muss man nicht lange nachdenken, um die offensichtlichen Fehler zu finden. Denn dies würde eine telemedizinische Versorgung 24/7, sowie eine zusätzliche aufsuchende Versorgung durch Hausärzte ebenfalls rund um die Uhr bedeuten. Weiter würde der Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern mit telemedizinischer Anbindung erforderlich sein, samt gesetzlicher Mindestöffnungszeiten an allen Standorten mit Integrierten Notfallzentren. Last but not least müsste der Einsatz von Pflege- und Sozialdiensten durch die Leitstellen jederzeit gewährleistet sein.

Hier stellen sich nun folgende Fragen: mit welchen Ärzten soll dies umgesetzt werden? Mit den Hausärzten aus den Praxen, die Lauterbach gerade kaputt spart und so unwirtschaftlich macht, dass diese reihenweise schließen? Wer übernimmt die zusätzlichen finanziellen Kosten für diese neuen Angebote, die teilweise unwirtschaftliche Parallelstrukturen zu den Hausarztpraxen darstellen? Fragen, auf die Lauterbach ebenfalls keine Antworten gibt.

Zudem sehen die Länder ihre Planungshoheit in Gefahr und befürchten inhaltlich falsche Eingriffe in den Rettungsdienst.

Unbestritten ist, dass an einer bedarfsgerechten Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsebene gearbeitet werden muss, denn viele der Patienten in den Notaufnahmen sind nachgewiesenermaßen keine echten Notfälle und verlängern die bereits viel zu langen Wartezeiten von mehreren Stunden erheblich. 

Viel wichtiger wäre daher, erst einmal die Voraussetzungen für eine funktionierende Reform der Akut- und Notfallversorgung zu schaffen. Dies würde zunächst die Stärkung der ambulanten und stationären Versorgung bedeuten, damit die Notaufnahmen der Krankenhäuser sich auf Fälle konzentrieren können, die wirklich deren Infrastruktur benötigen. Dagegen sprechen allerdings die übrigen Reformen aus der Feder von Lauterbach, die gerade diese Strukturen massiv schwächen.

Weiter muss durch eine Aufklärungskampagne ein Verständnis bei den Patienten für die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung entwickelt werden, sowie  über deren sachgerechter Inanspruchnahme informiert werden.

Nicht ohne Grund lehnen Ärzte, Krankenhäuser und Sanitäter auch dieses Machwerk der Ampel in der vorhandenen Form ab. Die Notfallreform ist genauso unausgegoren und kontraproduktiv , wie die Krankenhaus- oder die Apothekenreform. Lauterbach will und kann einfach nicht für den Patienten arbeiten.

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6 days ago
Uwe Witt, MdB

Der unkontrollierte Datenhandel der Online-Werbeindustrie ist eine Gefahr für den Datenschutz von Abermillionen Menschen und für die nationale Sicherheit Deutschlands. Juristische Konsequenzen haben die Datenhändler aber nach der derzeitigen gesetzlichen Lage in Deutschland nicht zu befürchten.

Haben Sie bei einer Wetter-, Dating- oder Navigations-App einmal zur Nutzung die Datenschutzbestimmungen bestätigt, werden Ihre Daten sehr wahrscheinlich auch auf dem Weltmarkt angeboten. Denn darin ist oft eine Weitergabe der Daten an Händler vorgesehen.

Die Datenkäufer können anhand ihrer Daten problemlos ihren Alltag rekonstruieren, wo sie arbeiten, einkaufen, ins Kino gehen oder ihre Kinder zur Schule bringen. Mit ein wenig Geschick ist auch ihr Name herauszufinden. Für Stalker und Geheimdienste eine wahre Arbeitserleichterung.

Während die Politik immer von schärferen Datenschutzregeln spricht und die DSGVO in Deutschland zum Bürokratiemonster und Allheilmittel gleichzeitig geworden ist, ist der Staat hier dennoch freiwillig machtlos.

Denn die Datenhändler nutzen geschickt diverse Gesetzeslücken aus. So haben sie ihren Sitz meist im Ausland, wo unser Datenschutzrecht kaum durchsetzbar ist. Für den deutschen Datenmarktplatz Datarade beispielsweise, der Verkäufer und Käufer zusammenbringt, wiederum greift die DSGVO wohl nicht, da die Daten hier nicht verarbeitet werden.

Dazu kommt, dass deutsche Datenschutzbehörden sich ungern mit der schwer durchschaubaren Branche der Datenhändler auseinandersetzen. Dies obwohl mit den Daten auch Mitarbeiter von Ministerien und Geheimdiensten ohne Probleme ausgespäht werden können. Dann ärgert man doch lieber kleine Unternehmen mit DSGVO-Vorschriften, das ist einfacher.

Damit die Verbraucher der Werbeindustrie nicht weiter ausgeliefert sind, muss der nationale, aber auch der europäische Gesetzgeber endlich anerkennen, dass persönliche Nutzerdaten nicht in die Hand der Werbeindustrie gehören und rechtlich nachsteuern. Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken müssen grundsätzlich verboten werden. Ein Anfang wäre die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes. Ministerien und Geheimdienste sollten zudem ihre Mitarbeiter nicht nur für solche Gefahren sensibilisieren, sondern gewisse Online-Nutzung dienstrechtlich ausschließen.

Die Politik muss endlich anfangen ernsthaft den Verbraucher zu schützen, um dieses Milliarden-Geschäft mit unseren Daten zu unterbinden. Es kann nicht sein, dass ein US-Konzern 3,6 Milliarden Standortdaten aus Deutschland mal eben als Kostprobe für ein Abo anbieten kann.

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Der unkontrollierte Datenhandel der Online-Werbeindustrie ist eine Gefahr für den Datenschutz von Abermillionen Menschen und für die nationale Sicherheit Deutschlands. Juristische Konsequenzen haben die Datenhändler aber nach der derzeitigen gesetzlichen Lage in Deutschland nicht zu befürchten.

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Die Datenkäufer können anhand ihrer Daten problemlos ihren Alltag rekonstruieren, wo sie arbeiten, einkaufen, ins Kino gehen oder ihre Kinder zur Schule bringen. Mit ein wenig Geschick ist auch ihr Name herauszufinden. Für Stalker und Geheimdienste eine wahre Arbeitserleichterung.

Während die Politik immer von schärferen Datenschutzregeln spricht und die DSGVO in Deutschland zum Bürokratiemonster und Allheilmittel gleichzeitig geworden ist, ist der Staat hier dennoch freiwillig machtlos.

Denn die Datenhändler nutzen geschickt diverse Gesetzeslücken aus. So haben sie ihren Sitz meist im Ausland, wo unser Datenschutzrecht kaum durchsetzbar ist. Für den deutschen Datenmarktplatz Datarade beispielsweise, der Verkäufer und Käufer zusammenbringt,  wiederum greift die DSGVO wohl nicht, da die Daten hier nicht verarbeitet werden.

Dazu kommt, dass deutsche Datenschutzbehörden sich ungern mit der schwer durchschaubaren Branche der Datenhändler auseinandersetzen. Dies obwohl mit den Daten auch Mitarbeiter von Ministerien und Geheimdiensten ohne Probleme ausgespäht werden können. Dann ärgert man doch lieber kleine Unternehmen mit DSGVO-Vorschriften, das ist einfacher.

Damit die Verbraucher der Werbeindustrie nicht weiter ausgeliefert sind, muss der nationale, aber auch der  europäische Gesetzgeber endlich anerkennen, dass persönliche Nutzerdaten nicht in die Hand der Werbeindustrie gehören und rechtlich nachsteuern. Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken müssen grundsätzlich verboten werden. Ein Anfang wäre die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes. Ministerien und Geheimdienste sollten zudem ihre Mitarbeiter nicht nur für solche Gefahren sensibilisieren, sondern gewisse Online-Nutzung  dienstrechtlich ausschließen.

Die Politik muss endlich anfangen ernsthaft den Verbraucher zu schützen, um dieses Milliarden-Geschäft mit unseren Daten zu unterbinden. Es kann nicht sein, dass ein US-Konzern 3,6 Milliarden Standortdaten aus Deutschland mal eben als Kostprobe für ein Abo anbieten kann.

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7 days ago
Uwe Witt, MdB

Die Bezahlkarte für Flüchtlinge, ein vermeintliches Zugeständnis der Ampel an die Kritiker der Massenmigration kurz vor wichtigen Landtagswahlen, sollte eine Bargeldgrenze für Flüchtlinge einführen. Damit sollte der gängigen Zweckentfremdung der Asylleistungen entgegengewirkt werden.

Wie zu erwarten war, hat es nicht lange gedauert, bis auch hier linksideologische Aktivisten diese Maßnahme unterwandern und das wohl auch ohne jegliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Sicher nicht ohne die Zustimmung zumindest von einem Teil der Ampelpolitiker, die sich gegen die Bezahlkarte gewehrt haben und schon öfters Gefallen an z.B. Aktionen der „Letzten Generation“ gefunden haben.

So hat die Aktion „Offen bleiben München“ Sammelpunkte eingerichtet, an denen von Flüchtlingen gekaufte Supermarkt-Gutscheine in Bargeld umgetauscht werden können und damit den Sinn der Bezahlkarte ad absurdum führen. Da man sich trotz bereits geäußerter linksradikaler Umsturzfantasien im Gegensatz zu anderen Gruppierungen aus dem rechten Spektrum keine Sorgen machen muss, hat man diese Kampagne zudem groß beworben. Mit Flugblättern wird offen in sieben verschiedenen Sprachen, darunter Arabisch, Kurdisch und Dari, für diese Aktion geworben.

Für die Flüchtlinge werden zwar Konsequenzen von der bayrischen Landesregierung gefordert, da sie den Rechtsstaat mit dieser Tauschaktion missachten, aber wie diese genau aussehen sollen und ob diese Forderung jemals umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Am Ende wird es wie immer ausgehen und auch dieser Sozialleistungsbetrug wird keinerlei Folgen haben, weder für die linksradikalen Aktivisten noch für die Flüchtlinge, die nicht mal bereit sind, sich an die kleinsten Regeln in ihrem Gastgeberland zu halten.

Wir müssen daher nicht überrascht sein, wenn dieses Projekt auch in anderen Städten umgesetzt wird und unter den Augen des Rechtsstaates geduldet wird. Wer solche Aktivitäten einfach laufen lässt, muss sich nicht über die Erosion von Recht und Ordnung auch in anderen Bereichen wundern.

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Wie zu erwarten war, hat es nicht lange gedauert, bis auch hier linksideologische Aktivisten diese Maßnahme unterwandern und das wohl auch ohne jegliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Sicher nicht ohne die Zustimmung zumindest von einem Teil der Ampelpolitiker, die sich gegen die Bezahlkarte gewehrt haben und schon öfters Gefallen an z.B.  Aktionen der „Letzten Generation“ gefunden haben.

So hat die Aktion „Offen bleiben München“ Sammelpunkte eingerichtet, an denen von Flüchtlingen gekaufte Supermarkt-Gutscheine in Bargeld umgetauscht werden können und damit den Sinn der Bezahlkarte ad absurdum führen. Da man sich trotz bereits geäußerter linksradikaler Umsturzfantasien im Gegensatz zu anderen Gruppierungen aus dem rechten Spektrum keine Sorgen machen muss, hat man diese Kampagne zudem groß beworben. Mit Flugblättern wird offen in sieben verschiedenen Sprachen, darunter Arabisch, Kurdisch und Dari, für diese Aktion geworben.

Für die Flüchtlinge werden zwar Konsequenzen von der bayrischen Landesregierung gefordert, da sie den Rechtsstaat mit dieser Tauschaktion missachten, aber wie diese genau aussehen sollen und ob diese Forderung jemals umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Am Ende wird es wie immer ausgehen und auch dieser Sozialleistungsbetrug wird keinerlei Folgen haben, weder für die linksradikalen Aktivisten noch für die Flüchtlinge, die nicht mal bereit sind, sich an die kleinsten Regeln in ihrem Gastgeberland zu halten.

Wir müssen daher nicht überrascht sein, wenn dieses Projekt auch in anderen Städten umgesetzt wird und unter den Augen des Rechtsstaates geduldet wird. Wer solche Aktivitäten einfach laufen lässt, muss sich nicht über die Erosion von Recht und Ordnung auch in anderen Bereichen wundern.

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1 week ago
Uwe Witt, MdB

Laut einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine schriftliche Einzelfrage von mir, wurden dieses Jahr bis zum Stichtag 31.5.2024 267,9 Millionen Euro für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausgegeben.

Eine Menge Geld, um z.B. Bügergeldempfängern nachzuweisen, dass sie neben dem Bezug von der Grundsicherung noch „schwarz“ arbeiten.
Hier ist zwar ein großer Bedarf, da laut Experten rund ein Drittel schwarz dazuverdienen, aber selten erfolgreich, da ein systematischer Missbrauch nachgewiesen werden muss. Um diesen auch nur im Ansatz nachweisen zu können, bedarf es engmaschiger Kontrollen, die das vorhandene Personal nicht mal im Ansatz leisten kann und ehrlicherweise auch in keinem Kosten/Nutzen-Verhältnis mehr stehen würden. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) sieht im Gegensatz zur Regierung nicht ohne Grund eine stark angewachsene Schattenwirtschaft. Die Schwarzarbeit auf Baustellen und in der Gastronomie florieren ebenso unter den Augen der FKS.

Anstatt sich in diesen Kleinkrieg unter dem Einsatz von hunderten Millionen zu verlieren, sollte man sich lieber auf die „großen Fische“ konzentrieren. Denen man mit einem deutlich geringeren finanziellen Einsatz und dafür guten gesetzlichen Regelungen ein Bein stellen könnte.

Immerhin werden nach Schätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft in Deutschland jährlich Steuern im Umfang von rund 50 Milliarden Euro hinterzogen, dazu kommen weitere 50 Milliarden, die durch Steuervermeidungskonstrukte verloren gehen. Andere Experten gehen nach aktuellen Berechnungen sogar von 125 Milliarden aus. Summen, die das Haushaltsloch von Kanzler Scholz deutlich schmälern könnten.

Bereits im Jahr 2000 wies der Bundesrechnungshof auf den milliardenhohen Umsatzsteuerbetrug hin. Nun, 24 Jahre später, kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Gesetze "immer noch nicht" ausreichen, um diesen Steuerbetrug nachhaltig zu bekämpfen. Allein bei 100 Milliarden Euro Steuerverlust jährlich beläuft sich der Schaden für die Gesellschaft durch illegale Offshore-Geschäfte und anonyme Firmenmäntel auf 2,4 Billionen Euro.

Anstatt hier ernsthaft aktiv zu werden, streitet man sich um neue Planstellen bei der FKS, die aufgrund der Komplexität der Arbeit ohnedies keinen leichten Stand bei der Personalsuche hat und Finanzminister Lindner entwirft untaugliche Gesetze wie das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG), welches nicht dazu taugt die Finanzkriminalität zu bekämpfen, aber das Vermögen von unbescholtenen Bürgern einzuziehen vermag.

Es kann durchaus der Verdacht entstehen, dass eine wirksame Bekämpfung der Steuerflucht in großem Stil nicht gewünscht ist und man sich stattdessen lieber den Verfehlungen der kleinen Bürger widmet. In jedem Fall setzt die Ampel auch hier wieder ihre Prioritäten völlig falsch.

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Laut einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine schriftliche Einzelfrage von mir, wurden dieses Jahr bis zum Stichtag 31.5.2024 267,9 Millionen Euro für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausgegeben. 

Eine Menge Geld, um z.B. Bügergeldempfängern nachzuweisen, dass sie neben dem Bezug von der Grundsicherung noch „schwarz“ arbeiten. 
Hier ist zwar ein großer Bedarf, da laut Experten rund ein Drittel schwarz dazuverdienen, aber selten erfolgreich, da ein systematischer Missbrauch nachgewiesen werden muss. Um diesen auch nur im Ansatz nachweisen zu können, bedarf es engmaschiger Kontrollen, die das vorhandene Personal nicht mal im Ansatz leisten kann und ehrlicherweise auch in keinem Kosten/Nutzen-Verhältnis mehr stehen würden. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) sieht im Gegensatz zur Regierung nicht ohne Grund eine stark angewachsene Schattenwirtschaft. Die Schwarzarbeit auf Baustellen und in der Gastronomie florieren ebenso unter den Augen der FKS. 

Anstatt sich in diesen Kleinkrieg unter dem Einsatz von hunderten Millionen zu verlieren, sollte man sich lieber auf die „großen Fische“ konzentrieren. Denen man mit einem deutlich geringeren finanziellen Einsatz und dafür guten gesetzlichen Regelungen ein Bein stellen könnte.

Immerhin werden nach Schätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft in Deutschland jährlich Steuern im Umfang von rund 50 Milliarden Euro hinterzogen, dazu kommen weitere 50 Milliarden, die durch Steuervermeidungskonstrukte verloren gehen. Andere Experten gehen nach aktuellen Berechnungen sogar von 125 Milliarden aus. Summen, die das Haushaltsloch von Kanzler Scholz deutlich schmälern könnten.

Bereits im Jahr 2000 wies der Bundesrechnungshof auf den milliardenhohen Umsatzsteuerbetrug hin. Nun, 24 Jahre später, kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Gesetze immer noch nicht ausreichen, um diesen Steuerbetrug nachhaltig zu bekämpfen. Allein bei 100 Milliarden Euro Steuerverlust jährlich beläuft sich der Schaden für die Gesellschaft durch illegale Offshore-Geschäfte und anonyme Firmenmäntel auf 2,4 Billionen Euro. 

Anstatt hier ernsthaft aktiv zu werden, streitet man sich um neue Planstellen bei der FKS, die aufgrund der Komplexität der Arbeit ohnedies  keinen leichten Stand bei der Personalsuche hat und Finanzminister Lindner entwirft untaugliche Gesetze wie das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG), welches nicht dazu taugt die Finanzkriminalität zu bekämpfen, aber das Vermögen von unbescholtenen Bürgern einzuziehen vermag.

Es kann durchaus der Verdacht entstehen, dass eine wirksame Bekämpfung der Steuerflucht in großem Stil nicht gewünscht ist und man sich stattdessen lieber den Verfehlungen der kleinen Bürger widmet. In jedem Fall setzt die Ampel auch hier wieder ihre Prioritäten völlig falsch.

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1 week ago
Uwe Witt, MdB

Beabsichtigen Sie Ihr Kind demnächst in eine Kita zu geben? Wenn ja, sollten Sie sich mit dem Rahmenplan ihres Bundeslandes für Kleinkinder in Kitas und Pflege besser auseinandersetzen.

So formuliert beispielsweise der Rahmenplan von Nordrhein-Westfalen: „Der Austausch von Zärtlichkeiten, das Einander-Berühren, das ungezwungene und neugierige Erforschen des Körpers ist notwendig, um eine Ich-Identität aufzubauen und sich seines Geschlechts bewusst zu werden. Das geschieht in der Regel spielerisch, intuitiv und unbefangen.“

In NRW entwickelte zudem das „Queere Netzwerk“ die vom Familienministerium finanzierte Broschüre „Queer in der Kita“, die Kleinkinder über vielfältige Sexualität aufklären soll. Die Autoren schreiben u.a.: „Auch Kinder können sehr früh für sich verstehen, dass sie trans sind“. Weiter gibt es konkrete Tipps für die Erzieher: „Die Kinder haben Interesse daran gezeigt, zu erfahren, wie Babys entstehen. (...) Die Voraussetzung dafür, ein Kind zu bekommen, ist nicht, eine Frau zu sein, sondern eine Gebärmutter und Eierstöcke zu haben. Das können auch Männer.“

Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas sind demnach wohl zum Plan gehörig und in den Augen der zuständigen Ministerien und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine wichtige Voraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern.

Wer sich nun an die 1980er Jahre erinnert fühlt, in denen es bereits die links-grünen Bestrebungen gab, den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu streichen, findet sich nun in einer links-woken globalen politischen Entwicklung mit einer ganz anderen Qualität wieder, in dem Kinder aus dem Schonraum herausgenommen werden und in Erwachsenen-Sex integriert werden sollen. Eine Reform oder gar Abschaffung der Paragrafen 174 StGB und 176 StGB scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein.

Die päderastisch anmutenden Pläne orientieren sich obendrein an der Lehre des bekannten Pädosexuellen Helmut Kentler.

Noch perfider ist, dass man unter dem Deckmantel der Missbrauchsprävention arbeitet und dass Kinder mit dieser frühkindlichen „Aufklärung“ vorgeblich „lernen“ könnten, „nein“ zu sagen. In Wirklichkeit passiert laut Kinderschützerin Josefine Barbaric jedoch folgendes: “Man schiebt die Verantwortung für sexuelle Übergriffe Kindern zu, indem man suggeriert, sie könnten Übergriffe oder Annäherungen wirkungsvoll ablehnen, als gebe es guten und schlechten Sex, dessen Unterschiede sie nur erkennen müssten.“

Wenn Eltern, denen eine behütete Kindheit und gesunde Entwicklung ihrer Kinder wichtig ist, jetzt nicht eine dicke rote Grenzlinie ziehen und ihre Kräfte bündeln, wird die bisherige Schutzzone der Kitas in einen Gewalt und Missbrauch begünstigenden Ort verwandelt, in dem das Kind die Sexualität mit auf den Weg bekommt, den die Erzieher bevorzugen.

Nicht nur die seelische, sondern auch die körperliche Schädigung werden die Kinder ihr ganzes Leben mit sich tragen.

Die Regierungen auf Landes- und Bundesebene, die diese Entwicklung ermöglicht haben, müssten nicht nur abgewählt, sondern auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Dieser Artikel wurde von der Landesvorsitzenden NRW des Bündnis Deutschland, Corina Bülow, geschrieben.

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Beabsichtigen Sie Ihr Kind demnächst in eine Kita zu geben? Wenn ja, sollten Sie sich mit dem Rahmenplan ihres Bundeslandes für Kleinkinder in Kitas und Pflege besser auseinandersetzen. 

So formuliert beispielsweise der Rahmenplan von Nordrhein-Westfalen: „Der Austausch von Zärtlichkeiten, das Einander-Berühren, das ungezwungene und neugierige Erforschen des Körpers ist notwendig, um eine Ich-Identität aufzubauen und sich seines Geschlechts bewusst zu werden. Das geschieht in der Regel spielerisch, intuitiv und unbefangen.“

In NRW entwickelte zudem das „Queere Netzwerk“ die vom Familienministerium finanzierte Broschüre „Queer in der Kita“, die Kleinkinder über vielfältige Sexualität aufklären soll. Die Autoren schreiben u.a.: „Auch Kinder können sehr früh für sich verstehen, dass sie trans sind“. Weiter gibt es konkrete Tipps für die Erzieher: „Die Kinder haben Interesse daran gezeigt, zu erfahren, wie Babys entstehen. (...) Die Voraussetzung dafür, ein Kind zu bekommen, ist nicht, eine Frau zu sein, sondern eine Gebärmutter und Eierstöcke zu haben. Das können auch Männer.“

Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas sind demnach wohl zum Plan gehörig und in den Augen der zuständigen Ministerien und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine wichtige Voraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern.

Wer sich nun an die 1980er Jahre erinnert fühlt, in denen es bereits die links-grünen Bestrebungen gab, den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu streichen, findet sich nun in einer links-woken globalen politischen Entwicklung mit einer ganz anderen Qualität wieder, in dem Kinder aus dem Schonraum herausgenommen werden und in Erwachsenen-Sex integriert werden sollen. Eine Reform oder gar Abschaffung der Paragrafen 174 StGB und 176 StGB scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein.

Die päderastisch anmutenden Pläne orientieren sich obendrein an der Lehre des bekannten Pädosexuellen Helmut Kentler. 

Noch perfider ist, dass man unter dem Deckmantel der Missbrauchsprävention arbeitet und dass Kinder mit dieser frühkindlichen „Aufklärung“ vorgeblich „lernen“ könnten, „nein“ zu sagen. In Wirklichkeit passiert laut Kinderschützerin Josefine Barbaric jedoch folgendes: “Man schiebt die Verantwortung für sexuelle Übergriffe Kindern zu, indem man suggeriert, sie könnten Übergriffe oder Annäherungen wirkungsvoll ablehnen, als gebe es guten und schlechten Sex, dessen Unterschiede sie nur erkennen müssten.“

Wenn Eltern, denen eine behütete Kindheit und gesunde Entwicklung ihrer Kinder wichtig ist,  jetzt nicht eine dicke rote Grenzlinie ziehen und ihre Kräfte bündeln, wird die bisherige Schutzzone der Kitas in einen Gewalt und Missbrauch begünstigenden Ort verwandelt, in dem das Kind die Sexualität mit auf den Weg bekommt, den die Erzieher bevorzugen. 

Nicht nur die seelische, sondern auch die körperliche Schädigung werden die Kinder ihr ganzes Leben mit sich tragen.

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