Berlin, den 02.09.2022. Das Düsseldorfer Landgericht hat in einem Präzedenzfall ein wegweisendes Urteil gefällt: Wenn ein Energieversorger seinen Kunden eine Preisgarantie vertraglich zusichert, ist er auch verpflichtet, diese einzuhalten. Das Landgericht untersagte dem Unternehmen ExtraEnergie, die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf die Kunden umzulegen.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, äußert sich positiv über das Urteil:

„Es ist eine Unsitte, dass Energieversorger jede Gelegenheit nutzen, ihren Kunden immer tiefer in die Geldbörse zu greifen. Mit ihrem mangelnden Krisenmanagement hat die Ampel-Regierung quasi eine Einladung zum Missbrauch ausgesprochen. Handwerkliche Fehler und die Tatsache, dass Energiekonzerne an der Entstehung der Gasumlage mitgewirkt haben, zeigen die Ratlosigkeit im Wirtschafts- und Energieministerium, wirkungsvolle Maßnahmen gegen die Energiekrise zu erarbeiten. Für die Energieriesen ein Geschenk, sich über alle Maße zu bereichern.

Im Fall des Versorgers ExtraEnergie hat das Düsseldorfer Landgericht nun ein richtungsweisendes Exempel statuiert. Höhere Beschaffungskosten rechtfertigen keine einseitigen rechtswidrigen Vertragsänderungen. Das Unternehmen hat auf dreisteste Art und Weise versucht, sein unternehmerisches Risiko auf seine Kunden abzuwälzen.
Ich freue mich, dass man sich wenigstens auf die unabhängige Justiz in Deutschland verlassen kann, die die Rechte der Kunden ernst nimmt und durchsetzt. Die Bundesregierung sollte sich daran ein Beispiel nehmen, statt den Großunternehmen vollmundig Hilfen zu versprechen, die unterm Strich den Bürger in diesen angespannten Zeiten noch weiter belasten.“