Berlin, den 25. Januar 2022. Der gesetzliche Mindestlohn soll nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ab 1 Oktober auf 12 Euro ansteigen. Die SPD löst hiermit ein Wahlversprechen ein. Dies geschieht jedoch gegen den Willen der Arbeitgeberverbände, die darin einen unzulässigen Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission sehen.
Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestages, kommentiert dies wie folgt:
„Unstrittig müssen in Deutschland viel zu viele Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen von einem Lohn leben, mit dem sie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben nicht in dem Maße teilnehmen können, wie wir es in unserem Grundsatzprogramm der Zentrumspartei verankert haben.
Neben dem Einlösen des Wahlversprechens, den Mindestlohn anzuheben, fordert die Zentrumspartei jedoch zusätzlich eine Aussetzung der Sozialversicherungsabgaben im Bereich des Mindestlohns und darüber hinaus gestaffelt bis zu einem Lohn von 15 Euro/Stunde.
So würde die Hilfe der Sozialschwachen in diesem Land nicht alleine auf dem Rücken der Arbeitgeber abgeladen, sondern es wäre die Allgemeinheit in der Pflicht. Demgegenüber würde durch eine stärkere Kaufkraft das Bruttosozialprodukt steigen. Also eine Win-Win-Situation der Beteiligten.“