Berlin, 8. Dezember 2021. Im Berliner Nahverkehr gelten ab dem 08.12.2021 die 3G Regeln. Diese Regelung wurde vom Berliner Senat auf den Bahnsteig erweitert. Dies betrifft nicht nur Fahrgäste, sondern auch ganz empfindlich obdachlose Menschen, die bei den kalten Temperaturen dort oft Zuflucht suchen. Für diese gilt keine Ausnahmeregelung und sie werden konsequent von den Bahnsteigen ohne 3G-Nachweis verwiesen.

Uwe Witt, Mitglied im Deutschen Bundestag, hierzu:

„Dass eine Ausnahmeregelung aufgrund des Zwecks des Infektionsschutzgesetzes für obdachlose Menschen nicht möglich ist, ist noch einzusehen. Aber hier müssen zeitnah Lösungen gefunden werden, da den obdachlosen Menschen sonst der Kältetod droht. Es wäre zum Beispiel ein Ansatz, dass die Kontrollorgane im Bahnhof Schnelltests zur Verfügung stellen und der Betroffene sich testen kann. Ist er negativ, kann er bleiben und bei einem positiven Ergebnis sollte man eine ärztliche Behandlung in die Wege leiten.

Noch erstrebenswerter wären natürlich ausreichend Notunterkünfte für die obdachlosen Menschen mit einem Bett und einem Dach über dem Kopf.

Für Sofortmaßnahmen für die Obdachlosen in diesem Corona-Winter wird sich die AfD-Fraktion im Bundestag einsetzen.“