Berlin, 27. Mai 2021. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich für eine verlängerte Verpflichtung der Unternehmen ausgesprochen, Beschäftigten im Betrieb Coronatests anzubieten. Er geht davon aus, dass die Testangebotspflicht auch über den Sommer hinaus mithelfen kann, das Infektionsgeschehen im Griff zu halten. Die Testangebotspflicht und andere Schutzregeln würden über die aktuell geltende Befristung 30. Juni hinaus gebraucht.
Uwe Witt, Obmann im Ausschuss für Arbeit & Soziales äußert sich dazu folgendermaßen:
„Ein klares Konzept ist erforderlich, um eine Rückkehr zur Normalität im Geschäftsbetrieb zu ermöglichen. Darin muss festgelegt werden, wie Testangebotspflicht, Homeoffice und Hygieneregeln in Korrelation zur Zahl von Geimpften und Genesenen verringert und abgeschafft werden können. Die wahnsinnigen Lockdown-Maßnahmen zerstören wirtschaftliche Existenzen. Zu viele Betriebe können sich davon schon jetzt nicht mehr erholen. Im Antrag der AfD-Bundestagsfraktion ‚Realistische Corona-Strategie umsetzen – Nachhaltigen Schutz ermöglichen‘ (Drucksache 19/29784) fordern wir unter anderem die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 2 IfSG wieder aufzuheben und sämtliche damit verbundenen Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen gegenüber dem Bürger außer Kraft zu setzen. Die ersten touristischen Modellregionen haben bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass Öffnungen im Tourismus sicher und kontrolliert möglich sind. Seit dem 17. Mai wurden die Coronabeschränkungen in einigen Bundesländern gelockert, zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Auch in weiteren Bereichen wird das öffentliche Leben wieder stetig hochgefahren. Dieser Schritt ist zwingend notwendig und längst überfällig.“