Berlin, den 05.11.2022. Das Bürgergeld, ein Prestigeprojekt von Arbeitsminister Hubertus Heil, droht im Bundesrat an unionsgeführten Ländern zu scheitern und damit in den Vermittlungsausschuss überwiesen zu werden. Ein dort ausgehandelter Kompromiss müsste dann erneut von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das Bürgergeld könnte dann nicht mehr wie geplant am 1.1. 2023 eingeführt werden. Ein Knackpunkt ist die sechsmonatige Vertrauenszeit, in der Bürgergeld-Empfänger so gut wie nicht mit Sanktionen rechnen müssen. Die Union lehnt es ebenfalls ab, die Miete und Heizung unbegrenzt zu übernehmen. Beim Bürgergeld soll der Staat zwei Jahre lang alles bezahlen, ganz gleich, wie groß und wie gut ausgestattet die Wohnung ist. Der Bundesrechnungshof übt ebenfalls große Kritik am Bürgergeld.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestages, lehnt das Bürgergeld ebenfalls ab:

„Es ist schon recht ignorant, wenn die Ampel nonchalant über den Bericht des Bundesrechnungshofs und seine Kritikpunkte hinweggeht. Wir sprechen hier immerhin über ein Gesetz, welches alleine im Jahr 2023 4,8 Milliarden Mehrausgaben verursachen wird, davon 4,4 Milliarden alleine für den Bund.

Hier wird der vernünftige Grundsatz des „Fordern und Förderns“ einfach in „Fördern First“ umgewandelt und das zu Lasten des Steuerzahlers. Denn wer wird sich nach sechs Monaten ohne jede Anspruchshaltung des Jobcenters von seiner neu gewonnen Freiheit in einen schlecht bezahlten Job umorientieren wollen?

So kritisiert der Bundesrechnungshof zurecht die lange Karenzzeit von zwei Jahren, in denen das eigene Vermögen nicht angetastet werden muss, als Widerspruch zur Zielsetzung der der vorübergehenden Unterstützung bei Hilfsbedürftigkeit. Die Tatsache, dass die Erklärung der antragsstellenden Person kein Vermögen zu besitzen als Nachweis ausreicht ist schlichtweg ein Witz.

Das Schonvermögen soll künftig bei 60.000 Euro bei der leistungsberechtigten Person liegen und für weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft bei 30.000 Euro. Wie soll dies einem Geringverdiener als gerecht vermittelt werden?

Auch die Entfristung der Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt wird vom Bundesrechnungshof zurecht kritisch gesehen. Diese Maßnahmen sind nicht nur besonders teuer, sondern bisher auch wenige erfolgreich und führen dazu noch zu Verdrängungseffekten.

Auch bei der Entfristung der Weiterbildungsprämie sind Zweifel angebracht, da zur Wirksamkeit der Maßnahme keinerlei Erkenntnisse vorliegen.

Alles in allem ist lediglich aufgrund der Inflation eine Erhöhung des Regelsatzes zu befürworten. Alle andren Aspekte sollten in Ruhe noch einmal überdacht werden, denn sie setzen in Zeiten des Fachkräftemangels die völlig falschen Anreize. Von daher bleibt zu hoffen, dass das Bürgergeld tatsächlich nicht vom Bundesrat angenommen wird und erneut auf den Prüfstand gestellt werden muss.“