Berlin, den 27.09.2022. Die BAG WfbM (Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstatt für behinderte Menschen e.V.) hat sich noch vor Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 01.10.2022 an das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Forderung gewendet, Anpassungen vorzunehmen, da gravierende Fehlentwicklungen mit der Gesetzesänderung einhergehen. Die mit dem Infektionsschutzgesetz eintretenden praktischen Auswirkungen auf den Bereich der Werkstätten seien unzumutbar und unverhältnismäßig.

Es habe sich in den letzten beiden Jahren deutlich herauskristallisiert, dass Werkstattbeschäftigte nicht grundsätzlich zum vulnerablen Personenkreis gehören. Dennoch unterliegen Werkstätten ab dem 01.10.2022 deutlich strengeren Anforderungen und Belastungen als vergleichbare Betriebe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Uwe Witt, Mitglied des Deutschen Bundestags, kann den Unmut des BAG WfbM nachvollziehen:

„Es hat sich gezeigt, dass der coronabedingte Arbeitsschutz mit seinen Infektionsschutzmaßnahmen einen ausreichenden Schutz in den Werkstätten gewährleistet hat. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum jetzt eine verschärfte Maskenpflicht in den Werkstätten eingeführt wird, bei der selbst an Einzelarbeitsplätzen FFP2-Masken getragen werden müssen. Dazu wird eine Maskenpflicht für die Allgemeinräume in Besonderen Wohnformen eingeführt. Wer muss sonst zuhause eine Maske tragen? Dies scheint mir mehr als unangemessen.

Ebenso stellt die Masken- und Testpflicht für Kunden und Besucher der Werkstätten z.B. mit gastronomischen Angeboten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar.
Weiter bleiben die Werkstätten auf den Kosten für die Masken sitzen und werden die Produktion aufgrund der neuen Regelungen nicht im gewohnten Ausmaß aufrechterhalten können. Dies wird zu Entgeltkürzungen führen, bei eh schon viel zu niedrigen Löhnen und den aktuellen Preissteigerungen. Dies kann nicht die Intention des Gesetzgebers sein.

Auch den Fachkräften wird durch die neue Regelung das Vertrauen entzogen.

So darf das Personal keine unüberwachten Selbsttests mehr durchführen und ist von einer verschärften einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen. Was dies für die eh schon schwache Personaldecke bedeutet, sollte jedem klar sein. So können Fachkräfte nicht gehalten werden.

In Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Der coronabedingte Arbeitsschutz mit Abstandsregelungen und ausreichender Desinfektion hat gezeigt, dass er hinlänglich schützt. Eine andere Handhabung als in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stellt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft dar und zeigt nicht den Weg zur Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt. Hier sollte in der Tat noch einmal der Rotstift am Infektionsschutzgesetz angesetzt werden, ansonsten wird das Bundesteilhabegesetz ad absurdum geführt.”